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   OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14   

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https://dejure.org/2015,8478
OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14 (https://dejure.org/2015,8478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2015 - 3 U 901/14 (https://dejure.org/2015,8478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2015 - 3 U 901/14 (https://dejure.org/2015,8478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 202 Abs. 2, 780, 781
    Zeitliche Grenzen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbefristeter Verzicht auf Einrede der Verjährung wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein unbefristeter Verzicht auf Einrede der Verjährung wirksam? (IBR 2015, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 950
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
    Anzunehmen ist dies, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen losgelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 1999, 574 ; 1998, 1589), so dass der Gläubiger sich zur Begründung eines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH NJW 1976, 567).

    Ist im Inhalt der Urkunde der Verpflichtungsgrund nicht genannt, ist dies ein gewichtiges Indiz für ein selbständiges Schuldversprechen (BGH NJW 1999, 574 ).

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
    Anzunehmen ist dies, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen losgelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 1999, 574 ; 1998, 1589), so dass der Gläubiger sich zur Begründung eines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH NJW 1976, 567).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
    Entscheidend ist der aus dem Wortlaut, dem Anlass und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages, der beiderseitigen Interessenlage, der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Ausspruchs und den sonstigen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände des Falles zu ermittelnde Parteiwille (BGH NJW-RR 1995, 1391 ).
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