Rechtsprechung
OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 202 Abs. 2, 780, 781
Zeitliche Grenzen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbefristeter Verzicht auf Einrede der Verjährung wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Ist ein unbefristeter Verzicht auf Einrede der Verjährung wirksam?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist ein unbefristeter Verzicht auf Einrede der Verjährung wirksam? (IBR 2015, 393)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 25.06.2014 - 3 O 329/13
- OLG Koblenz, 29.12.2014 - 3 U 901/14
- OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 950
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97
Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
Anzunehmen ist dies, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen losgelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 1999, 574 ; 1998, 1589), so dass der Gläubiger sich zur Begründung eines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH NJW 1976, 567).Ist im Inhalt der Urkunde der Verpflichtungsgrund nicht genannt, ist dies ein gewichtiges Indiz für ein selbständiges Schuldversprechen (BGH NJW 1999, 574 ).
- BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74
Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
Anzunehmen ist dies, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen losgelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 1999, 574 ; 1998, 1589), so dass der Gläubiger sich zur Begründung eines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH NJW 1976, 567). - BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94
Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14
Entscheidend ist der aus dem Wortlaut, dem Anlass und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages, der beiderseitigen Interessenlage, der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Ausspruchs und den sonstigen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände des Falles zu ermittelnde Parteiwille (BGH NJW-RR 1995, 1391 ).