Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Behandlungsaufklärung vor einer Herzkatheteruntersuchung bei Vorschädigung eines Beins; Anforderungen an die Befunderhebung vor einer Angiographie der Herzgefäße; Höhe des Schmerzensgeldes bei verspäteter Intervention nach Verletzung eines ...
- medizinrechtsiegen.de
Behandlungsfehler bei Durchführung und im Anschluss an eine Herzkatheteruntersuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Behandlungsaufklärung vor einer Herzkatheteruntersuchung bei Vorschädigung eines Beins; Anforderungen an die Befunderhebung vor einer Angiographie der Herzgefäße; Höhe des Schmerzensgeldes bei verspäteter Intervention nach Verletzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 28.01.2009 - 5 O 453/04
- OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Da die gebotene Befunderhebung reaktionspflichtige Erkenntnisse geliefert hätte, erstreckt sich die daran anknüpfende Haftung auf alle Schäden des Klägers, die möglicherweise auf das Versäumnis zurückzuführen sind, soweit der Ursachenzusammenhang nicht äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 790; Senat NJW-RR 2007, 532 ;… Sprau in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 823 Rn 162). - BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Einer in alle Einzelheiten gehenden Darstellung bedurfte es dazu nicht; denn eine Aufklärung braucht nur "im Großen und Ganzen" zu erfolgen (BGH NJW 2006, 2108 ; BGH NJW 2009, 1209 ). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Einer in alle Einzelheiten gehenden Darstellung bedurfte es dazu nicht; denn eine Aufklärung braucht nur "im Großen und Ganzen" zu erfolgen (BGH NJW 2006, 2108 ; BGH NJW 2009, 1209 ). - OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Da die gebotene Befunderhebung reaktionspflichtige Erkenntnisse geliefert hätte, erstreckt sich die daran anknüpfende Haftung auf alle Schäden des Klägers, die möglicherweise auf das Versäumnis zurückzuführen sind, soweit der Ursachenzusammenhang nicht äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 790; Senat NJW-RR 2007, 532 ;… Sprau in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 823 Rn 162).