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   OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05   

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https://dejure.org/2006,8719
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amsthaftungsanpruch bei Verletzung der Unterhaltungspflicht einer Straßenbaubehörde; Erkennbarkeit von Verkehrsschildern; Direktanspruch des Unfallgegners gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit; Frage der Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; LStrG § 48; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StVO § 44 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 4; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2
    Zum Amtshaftungsanspruch bei Verletzung der Unterhaltspflicht eines Verkehrsschildes durch die Straßenbaubehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsschild zugewachsen - haftet die Gemeinde?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Der Direktanspruch des Unfallgegners gegen die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß § 3 Nr. 1 PflVG ist jedoch eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH NJW 1997, 2109, 2110).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung in Einzelfällen allerdings auch wegen der inhaltlichen Übereinstimmung einer öffentlich-rechtlich ausgestalteten und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie wegen des engen Zusammenhangs zwischen dieser Pflicht und den Pflichten im allgemeinen Straßenverkehr § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Verletzung einer als hoheitliche Aufgabe wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht für nicht anwendbar erklärt (BGHZ 91, 48, 52).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 206/80

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Teilnahme eines Beamten am

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Das betrifft etwa die Pflicht zur Straßenreinigung oder Räum- und Streupflichten (BGHZ 118, 368, 371).
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
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