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OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 652 Abs. 1
Provisionsanspruch für zuerst beauftragten Makler bei Mitursächlichkeit seiner Vermittlungstätigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist die Maklerprovision fällig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.08.2010 - 5 O 357/07
- OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
- OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 1025/10
Papierfundstellen
- VersR 2012, 1256
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Makler ohne Gewerbeerlaubnis
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Wenn der Auftraggeber den Hauptvertrag mit Hilfe zweier Vermittlungsmakler zustande bringt, von denen zwar nur der zweite den Durchbruch schafft, dabei jedoch auf einer nicht unbedeutenden Vorarbeit des ersten Maklers aufgebaut hat, steht auch dem ersten Makler der volle Provisionsanspruch zu, wenn dem ersten Makler die Chance genommen wird, selbst den Durchbruch zu schaffen (BGH NJW 1981, 387;… Staudinger/Reuter, BGB. Komm., § 652 Rn. 144/145). - BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Die von dem Makler entfaltete Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit muss für den Abschluss des Hauptvertrages nicht allein oder hauptsächlich, aber mit ursächlich geworden sein (Palandt-Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, § 652 Rn. 47 unter Bezugnahme auf BGH DB 1988, 1798). - BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Da der Makler für den Erfolg seiner Arbeit, nicht für den Erfolg schlechthin belohnt wird, genügt es zwar nicht, dass die Maklertätigkeit auf irgendeinem Weg adäquatkausal für den Abschluss geworden ist, dieser muss sich außerdem zumindest auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellen (sog. vertragsadäquate Kausalität, BGH NJW 1999, 1255; NJW 2008, 651). - BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Da der Makler für den Erfolg seiner Arbeit, nicht für den Erfolg schlechthin belohnt wird, genügt es zwar nicht, dass die Maklertätigkeit auf irgendeinem Weg adäquatkausal für den Abschluss geworden ist, dieser muss sich außerdem zumindest auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellen (sog. vertragsadäquate Kausalität, BGH NJW 1999, 1255; NJW 2008, 651).