Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit
- beck-blog
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer Minute bei gleichbleibender Geschwindigkeitsbeschilderung: 1 materiell-rechtliche Tat
- IWW
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafprozessrecht/OWiG
- bussgeldsiegen.de
Natürliche Handlungseinheit bei fortlaufender Geschwindigkeitsüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Natürliche Handlungseinheit
- beck-blog (Auszüge)
Fahrverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb einer Minute
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391). - OLG Celle, 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10
Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Bei einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, wie sie vorliegend bei einem Verstoß gegen eine fortdauernde, in demselben Autobahnabschnitt angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von höchstens einer Minute gegeben ist, liegt jedoch ein einziges zusammengehöriges Tun, mithin eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat vor (vgl. BayObLG VRS 93 [1997], 369; OLG Celle DAR 2011, 407; OLG Hamm Zfs 2009, 651;… Gürtler, in: Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 17. Aufl., vor § 19 Rdn. 5). - OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09
Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Bei einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, wie sie vorliegend bei einem Verstoß gegen eine fortdauernde, in demselben Autobahnabschnitt angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von höchstens einer Minute gegeben ist, liegt jedoch ein einziges zusammengehöriges Tun, mithin eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat vor (vgl. BayObLG VRS 93 [1997], 369; OLG Celle DAR 2011, 407; OLG Hamm Zfs 2009, 651;… Gürtler, in: Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 17. Aufl., vor § 19 Rdn. 5).
- OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09
Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Diese ist von dem Amtsgericht angesichts der von dem Betroffenen mehrfach passierten Verkehrszeichen, deren Wahrnehmung ohne Vorliegen von Besonderheiten unterstellt werden kann, und ihres Ausmaßes von mehr als 40 km/h (s. etwa Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 OWi 3 SsBs 51/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ 2000, 58; Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09 [juris, Rdn. 27]) zutreffend als vorsätzlich bewertet worden. - OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391). - OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96
Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391). - BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97
Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Bei einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, wie sie vorliegend bei einem Verstoß gegen eine fortdauernde, in demselben Autobahnabschnitt angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von höchstens einer Minute gegeben ist, liegt jedoch ein einziges zusammengehöriges Tun, mithin eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat vor (vgl. BayObLG VRS 93 [1997], 369; OLG Celle DAR 2011, 407; OLG Hamm Zfs 2009, 651;… Gürtler, in: Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 17. Aufl., vor § 19 Rdn. 5). - OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391). - OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18
Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391). - KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
- AG Neuwied, 14.04.2020 - 15 OWi 2080 Js 8179/20
Bußgeldverfahren - natürliche Handlungseinheit bei mehreren …
Dies ist beispielsweise bei Verstößen in demselben Autobahnabschnitt innerhalb höchstens einer Minute anzunehmen (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18). - VG Hamburg, 18.02.2022 - 5 E 377/22
Bindung der Gerichte an rechtskräftige Entscheidung über Straftaten und …
Ob anzunehmen wäre, dass diese durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt und auf einer einheitlichen Willensbetätigung i.S.v. derselben Willensrichtung beruht (…vgl. KG Berlin, Beschl. v. 27.4.2020, 3 Ws (B) 49/20, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 24.9.2018, 1 OWi 6 SsBs 99/18, juris Rn. 5), bedürfte vielmehr einer weiteren Aufklärung der Einzelfallumstände.