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   OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20   

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https://dejure.org/2020,29380
OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20 (https://dejure.org/2020,29380)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.2020 - 6 W 271/20 (https://dejure.org/2020,29380)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 2020 - 6 W 271/20 (https://dejure.org/2020,29380)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20

    Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwerts

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20
    cc) Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beschwerde auch deshalb unbegründet ist, weil etwaige - hier mitabgegoltene - Ansprüche gegenüber Dritten auf Rückzahlung des Kaufpreises zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht streitig waren (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20, MDR 2020, 1082 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 W 9/20, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20
    cc) Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beschwerde auch deshalb unbegründet ist, weil etwaige - hier mitabgegoltene - Ansprüche gegenüber Dritten auf Rückzahlung des Kaufpreises zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht streitig waren (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20, MDR 2020, 1082 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 W 9/20, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20
    Es ist anerkannt, dass bei der Streitwertbemessung eine Wertaddition nicht stattfindet, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638 Rdnr. 5 m.w.Nachw., zitiert nach juris - betreffend Rechtsmittelbeschwer; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 5 Rdnr. 8 - zum Zuständsigkeits- und Rechtsmittelstreitwert; Stix, aaO; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, 4. Aufl., GKG § 39 Rdnr. 2 jeweils zum Gebührenstreitwert).
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