Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5079
OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01 (https://dejure.org/2002,5079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2002 - 10 U 407/01 (https://dejure.org/2002,5079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 10 U 407/01 (https://dejure.org/2002,5079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Arglistige Täuschung; Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages; Anzeigepflichtverletzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung - Anfechtung des Vertrages durch die Versicherung

  • Judicialis

    VVG § 22; ; BGB § 123

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherungsvertrag: arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 123
    Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 5 O 213/99
  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Das Landgericht hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) den Versicherungsagenten H zu den Vorgängen der Vertragsaufnahme vernommen.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Das Landgericht hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) den Versicherungsagenten H zu den Vorgängen der Vertragsaufnahme vernommen.
  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht