Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankenversicherung; Arglistige Täuschung; Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages; Anzeigepflichtverletzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankenversicherung - Anfechtung des Vertrages durch die Versicherung
- Judicialis
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankenversicherungsvertrag: arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 22; BGB § 123
Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 5 O 213/99
- OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92
Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Das Landgericht hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) den Versicherungsagenten H zu den Vorgängen der Vertragsaufnahme vernommen. - BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Das Landgericht hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387) den Versicherungsagenten H zu den Vorgängen der Vertragsaufnahme vernommen.
- OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96
Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.). - BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85
Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senatsurteile NVersZ 2001, 503, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.).