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   OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02   

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OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02 (https://dejure.org/2003,19557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 U 771/02 (https://dejure.org/2003,19557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 U 771/02 (https://dejure.org/2003,19557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei Klage gegen Rechtsnachfolger; Unterbrechung der Verjährung bei erfolgter Zustellung "demnächst"; Unterbrechung der Verjährung bei Klage gegen aufgelöste Kommanditgesellschaft; Fehlende Eintragung ins Handelsregister

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 253; ; ZPO § 319; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 693 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 727; ; HGB § 15; ; HGB § 15 Abs. 1; ; BGB § 209 a. F.; ; BGB § 212 Abs. 1 a. F.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Nur dann, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen wird, gilt die Unterbrechung gemäß § 212 Abs. 1 BGB a. F. als nicht erfolgt (vgl. BGH NJW 1980, S. 2461, 2462).

    Die prozessrechtliche Frage, ob unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 HGB ein Rechtsstreit gegen eine nicht existente Person zulässig bzw. rechtlich möglich ist, muss streng von der materiellrechtlichen Frage getrennt werden, ob diese Person im Rahmen des § 209 BGB a. F. als Schuldner behandelt werden kann (vgl. auf der Klägerseite zur Unterscheidung in zulässige Prozessstandschaft und Berechtigung i. S. des § 209 BGB a. F.: BGH NJW 1980, S. 2461, 2462 f.).

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Nach Sinn und Zweck der Bestimmung des § 209 BGB a. F. kommt es darauf an, ob die Klage dem Schuldner den Rechtsverfolgungswillen des Gläubigers so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH NJW 1981, S. 1953, 1954).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Da die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der aufgelösten KG war, erfolgte die Zustellung des Mahnbescheides an die Geschäftsführerin der Beklagten des vorliegenden Rechtsstreits, die dadurch hinreichend gewarnt und von der Absicht der Kläger in Kenntnis gesetzt war, ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis gerichtlich durchzusetzen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1991, S. 1033, 1034).
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Rspr. findet die Bestimmung des § 15 HGB auf alle Rechtshandlungen Anwendung, bei denen der Handelnde die Möglichkeit hat, sein Verhalten auf seine Kenntnis von bestimmten Tatsachen einzurichten (BGH NJW 1979, S. 42), somit auch auf eine Klageerhebung und die dadurch veranlasste Zustellung (vgl. RGZ 127, S. 98, 99 f.; vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rdnr. 8).
  • RG, 13.01.1930 - VI 242/29

    Auflösung vor Eintragung - § 15 HGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Rspr. findet die Bestimmung des § 15 HGB auf alle Rechtshandlungen Anwendung, bei denen der Handelnde die Möglichkeit hat, sein Verhalten auf seine Kenntnis von bestimmten Tatsachen einzurichten (BGH NJW 1979, S. 42), somit auch auf eine Klageerhebung und die dadurch veranlasste Zustellung (vgl. RGZ 127, S. 98, 99 f.; vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rdnr. 8).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02
    Zwar gilt der Grundsatz, dass die gegen eine nicht existierende Partei gerichtete Klage unwirksam ist und daher verjährungsunterbrechende Wirkung gegen den wahren Rechtsträger nicht zu entfalten vermag (vgl. BGH NJW 2002, S. 3110, 3111 betr. einen Fall, in welchem gegen eine GmbH geklagt worden war, nachdem deren Verschmelzung bereits im Handelsregister eingetragen worden war).
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