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   OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07   

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https://dejure.org/2008,4037
OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07 (https://dejure.org/2008,4037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2008 - 4 U 1292/07 (https://dejure.org/2008,4037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2008 - 4 U 1292/07 (https://dejure.org/2008,4037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für das Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs jeweils anhand der Umstände eines Einzelfalls festzustellende ernsthaft drohende Beeinträchtigung von Rechten; Recherchetätigkeit als ein die Grundlagen der Meinungs- und Pressefreiheit betreffender und grundsätzlich von ...

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung im Recherchestadium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Erstbegehungsgefahr: hohe Anforderungen bei journalistischer Recherchetätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1259
  • afp 2008, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Presserecherche bei Plagiatsverdacht

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Die Pressefreiheit gewährleistet dabei auch das Recht der Presse, weitgehend selbst zu entscheiden, ob Anlass zur Recherche besteht und welche Recherchemaßnahmen zur Klärung eines Sachverhalts geeignet und erforderlich sind (OLG Karlsruhe AfP 2006, 482 = NJW-RR 2006, 1551).

    Das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen berührende Recherchemaßnahmen sind demnach dann gerechtfertigt, wenn sie von einem vertretbaren Informationsinteresse getragen sind, wobei es genügt, wenn einem auch nur schwachem Verdacht nachgegangen wird (OLG Karlsruhe AfP 2006, 482 = NJW-RR 2006, 1551).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183).

    Es muss einem Presseorgan nicht nur möglich sein, sondern es ist als Bestandteil der journalistischen Sorgfalt sogar gefordert, einen Beteiligten mit Vorwürfen eines anderen Beteiligten zu konfrontieren, um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 37).

  • LG Essen, 12.01.2006 - 4 O 480/05

    Filmaufnahmen bei investigativer Recherche

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183).
  • LG Frankfurt/Main, 20.11.1990 - 3 O 356/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Dies wäre auch nicht mit Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG vereinbar (LG Frankfurt AfP 1991, 545).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Für die Erstbegehungsgefahr streitet - anders als für die Wiederholungsgefahr - keine Vermutung (OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399).
  • LG Stuttgart, 10.04.2003 - 17 O 165/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Das LG Stuttgart hat diesen besonderen Schutz auch ausdrücklich für den Fall hervorgehoben, dass eine private Produktionsfirma einen Fernsehbeitrag erstellt und danach erst einem Fernsehsender zur Ausstrahlung anbietet, so dass dort erst noch eine Ankaufentscheidung getroffen werden muss (LG Stuttgart AfP 2003, 471).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    So hat der BGH etwa ausdrücklich festgestellt, dass Filmaufnahmen in einer Appartementanlage ohne Kenntnis des konkreten Inhaltes des beabsichtigten Fernsehbeitrages nicht im Rahmen des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs verboten werden können, weil es an einer konkreten Beeinträchtigung fehlt (BGH AfP 1998, 399).
  • OLG Hamburg, 15.08.1991 - 3 U 99/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Sie muss jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls positiv zu Lasten des Presseorgans festgestellt werden (vgl. BGH NJW 1987, 2225) und wird nur im Ausnahmefall anzunehmen sein (Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. 2008, Rn. 805; BGH NJW 1975, 1882).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
    Sie muss jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls positiv zu Lasten des Presseorgans festgestellt werden (vgl. BGH NJW 1987, 2225) und wird nur im Ausnahmefall anzunehmen sein (Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. 2008, Rn. 805; BGH NJW 1975, 1882).
  • LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16

    Unzulässigkeit von presserechtlichen Informationsschreiben

    Weiter war zu berücksichtigen, dass insbesondere bei der Annahme einer Erstbegehungsgefahr im Bereich des Presserechts besonders hohe Anforderungen gestellt werden, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass sich die Presse von Recherche und Berichterstattung abhalten ließe (OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1259 [OLG Koblenz 25.03.2008 - 4 U 1292/07] m.w.N.; vgl. auch LG Frankfurt a.M. AfP 1991, 545).
  • LG München I, 08.03.2017 - 9 O 20869/16

    Anforderungern an die Erstbegehungsgefahr bei Geltendmachung eines

    Allerdings gebietet der grundrechtlich geschützte Anspruch auf Pressefreiheit, an die drohende Erstbegehungsgefahr hohe Anforderungen zu stellen, weil andernfalls Medien aus Sorge vor vorbeugenden Unterlassungsansprüchen von gebotenen Recherchemaßnahmen Abstand nehmen könnten, um eine geplante Veröffentlichung nicht zu gefährden (OLG Koblenz v. 25.03.2008 - Az. 4 U 1292/07 - Rz. 34; Soehring, a.a.O., Rz. 13).

    Die Pressefreiheit gewährleistet dabei auch das Recht der Presse, weitgehend selbst zu entscheiden, ob Anlass zur Recherche besteht und welche Recherchemaßnahmen zur Klärung eines Sachverhalts geeignet und erforderlich sind (OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - Az. 14 U 90/06 - Rz. 16; OLG Koblenz v. 25.03.2008 - Az. 4 U 1292/07 - Rz. 34).

  • OLG Koblenz, 27.05.2010 - 4 W 170/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Es ist zutreffend, dass auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Recherchetätigkeiten im Hinblick auf die Rundfunk- und Pressefreiheit in der Regel von vorbeugenden Unterlassungsklagen freigehalten werden müssen (OLG Koblenz, Urteil vom 25.3.2008, 4 U 1292/07. AfP 2008, 213, 214).
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