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   OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17   

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OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17 (https://dejure.org/2018,14161)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2018 - 5 U 1161/17 (https://dejure.org/2018,14161)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. April 2018 - 5 U 1161/17 (https://dejure.org/2018,14161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkurrenzschutzpflichtverletzung, Minderung und Nutzungsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schlüsselrückgabe - Keine Räumung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkurrenzschutz für eine Eisdiele? (IMR 2018, 287)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Schlüsselrückgabe - keine Räumung des Mietobjekts! (IMR 2019, 23)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 845
  • NZM 2018, 564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    In einer solchen Verletzung einer Konkurrenzschutzabrede ist ein Mietmangel im Sinne des § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zu sehen (klarstellend BGH, NJW 2013, 44).

    Grundsätzlich ergibt sich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien aufgrund der Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu bewahren, die zusätzliche Verpflichtung, den Mieter gegen Konkurrenz bei den Hauptartikeln im selben Haus schützen (vgl. nur BGH, NJW 2013, 44; BGH, NJW 2012, 844; Staudinger/Emmerich, BGB, 2018, § 535 Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei ist der konkrete Umfang durch Auslegung zu ermitteln, wobei die gesamten Umstände, insbesondere die zu Tage getretenen Interessen der Parteien zu berücksichtigen sind (vgl. nur BGHZ 195, 50, Rn. 20 ff.).

  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Dabei ist es erforderlich, sämtliche im Besitz des Mieters befindlichen Schlüssel zur Ermöglichung der ungestörten Verfügung über die Mietsache zurückzugeben (BGH, Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, BeckRS 2010, 25891, Rn. 55, nicht abgedruckt in BGH, NJW 2011, 143; Schmidt-Futterer/Streyl, § 546 BGB Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (vgl. nur BGH, NJW 2016, 3231).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Grundsätzlich ergibt sich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien aufgrund der Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu bewahren, die zusätzliche Verpflichtung, den Mieter gegen Konkurrenz bei den Hauptartikeln im selben Haus schützen (vgl. nur BGH, NJW 2013, 44; BGH, NJW 2012, 844; Staudinger/Emmerich, BGB, 2018, § 535 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 162/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Bereits diese Beispiele verdeutlichen, dass der Blick des Landgerichts auf die Hauptartikel der beiden Mieter zwar im Ansatz zutreffend erfolgt; das Landgericht vernachlässigt aber zu untersuchen, inwiefern eine Konkurrenzsituation aufgrund der jeweiligen Angebote der Mieter besteht (vgl. etwa für das Verhältnis einer bürgerlich-rustikalen Gaststätte zu einem Imbissverkauf: BGH, NJW-RR 1988, 717; für das Verhältnis einer Schank- und Speisewirtschaft mit jugoslawischer Küche zu einem Restaurant mit griechischen Spezialitäten: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1234).
  • BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Mit Blick auf die vorliegende Konstellation wurde in der Rechtsprechung eine Überschneidung bei den Hauptartikeln etwa angenommen im Verhältnis zwischen einer Imbissstube und einer Pizzeria (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 459), zwischen einem Cafe mit Konditorei und einem italienischen Eissalon (OLG Frankfurt, DB 1970, 46), aber auch zwischen einer Kantine und einem Cafe mit Eisdiele (BGH, GRUR 1961, 437; für den Fall der Vereinbarung eines Konkurrentenschutzes für das Sortiment eines Cafes bei Eröffnung eines Eiscafes auch OLG Koblenz, NZM 2008, 405).
  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZR 33/87

    Konkurrenzschutz vor weiteren Restaurantbetrieben im gleichen Mietshaus

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
    Bereits diese Beispiele verdeutlichen, dass der Blick des Landgerichts auf die Hauptartikel der beiden Mieter zwar im Ansatz zutreffend erfolgt; das Landgericht vernachlässigt aber zu untersuchen, inwiefern eine Konkurrenzsituation aufgrund der jeweiligen Angebote der Mieter besteht (vgl. etwa für das Verhältnis einer bürgerlich-rustikalen Gaststätte zu einem Imbissverkauf: BGH, NJW-RR 1988, 717; für das Verhältnis einer Schank- und Speisewirtschaft mit jugoslawischer Küche zu einem Restaurant mit griechischen Spezialitäten: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1234).
  • KG, 28.09.2020 - 8 U 147/17

    Geschäftraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Verstoß des

    Zwar kann ein Verstoß des Vermieters gegen zu gewährenden Konkurrenzschutz den Mieter nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe nach § 543 Abs. 1 und 3 BGB zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 25.04.2018 - 5 U 1161/17, NJW-RR 2018, 845, Tz. 28; vgl. auch BGH Urteil vom 26.02.2020, a.a.O., Tz. 46) und haben die Beklagten die Klägerin mit Schreiben vom 21.04.2017 wegen der Konkurrenzsituation abgemahnt (vgl. Anlage B 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2023 - 24 U 47/22

    Verletzung einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzabrede als

    Grundsätzlich haben die vertraglichen Abreden der Parteien zum Konkurrenzschutz Vorrang, da dieser durch ausdrückliche Bestimmungen sowohl erweitert als auch eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 1979 - VIII ZR 56/78, Rn. 40; Senat, Beschluss vom 9. November 2009 - I-24 U 61/09, Rn. 10 mwN; OLG Koblenz, Urteil vom 25. April 2018 - 5 U 1161/17, Rn. 25; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2021, § 523 Rn. 23 mwN).

    Dabei ist der konkrete Umfang zu ermitteln, wobei die gesamten Umstände, insbesondere die zutage getretenen Interessen der Parteien zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - XII ZR 117/10, Rn. 20ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 25. April 2018 - 5 U 1161/17, Rn. 25).

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