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   OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01   

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https://dejure.org/2001,12737
OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01 (https://dejure.org/2001,12737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.05.2001 - 2 Ss 136/01 (https://dejure.org/2001,12737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 2 Ss 136/01 (https://dejure.org/2001,12737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rotlichtverstoß; Ordnungswidrigkeit; Straßenverkehrsdelikt; Fahrverbot; Führerscheinentzug

  • Judicialis

    BKatV § 2 I Nr. 4; ; BKat Nr. 34.1; ; BKat Nr. 34.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4; BKat Nr. 34.1, Nr. 34.2
    Rotlicht; Ampel; Rotlichtverstoß, qualifizierter; Baustelle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 5 Ss OWi 299/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01
    Die typischerweise mit einer Missachtung des länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts verbundene abstrakte Gefährdung etwaigen Querverkehrs und damit der Regelfall der Nr. 34.2 BKat kam damit von vorne herein nicht in Betracht (vgl. OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Köln in DAR, 1994, 249; OLG Düsseldorf in NZV 1995, 35; OLG Koblenz - Beschluss vom 11. April 1994 - 1 Ss 96/94 -).
  • OLG Koblenz, 11.04.1994 - 1 Ss 96/94

    Grober Verkehrsverstoß; Mißachtung der Rotphase; Konkrete Gefährdung; Abstrakte

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01
    Die typischerweise mit einer Missachtung des länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts verbundene abstrakte Gefährdung etwaigen Querverkehrs und damit der Regelfall der Nr. 34.2 BKat kam damit von vorne herein nicht in Betracht (vgl. OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Köln in DAR, 1994, 249; OLG Düsseldorf in NZV 1995, 35; OLG Koblenz - Beschluss vom 11. April 1994 - 1 Ss 96/94 -).
  • OLG Hamm, 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94

    Überfahren eines Rotlichts; Baustellenampel; Gegenverkehr ; Schwere Gefährdung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01
    Ein in der Intensität vergleichbar grober Verstoß liegt vielmehr nur dann vor, wenn das Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmers aufgrund der konkreten Gegebenheiten zu einer erheblichen Gefährdung anderer führen konnte (vgl. OLG Hamm in NZV 1994, 369).
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01
    Zum anderen unterstellt der Verordnungsgeber in Fällen, in denen die Rotlichtphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat (Nr. 34.2 BKat), in der Regel eine abstrakte Gefährdung, weil sich der Querverkehr, insbesondere auch Fußgänger, nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. OLG Oldenburg in Zfs 1995, 75, 76; OLG Köln in VRS 98, 389, 391).
  • OLG Celle, 01.11.1994 - 1 Ss OWi 281/94

    Begründungsaufwand eines Urteils; Verkehrsverstoß; Fahrverbot; Erhöhte Geldbuße

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01
    Zum anderen unterstellt der Verordnungsgeber in Fällen, in denen die Rotlichtphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat (Nr. 34.2 BKat), in der Regel eine abstrakte Gefährdung, weil sich der Querverkehr, insbesondere auch Fußgänger, nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. OLG Oldenburg in Zfs 1995, 75, 76; OLG Köln in VRS 98, 389, 391).
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