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   OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06   

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OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06 (https://dejure.org/2007,10949)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2007 - 6 U 668/06 (https://dejure.org/2007,10949)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 6 U 668/06 (https://dejure.org/2007,10949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen einer "Haustürsituation" und den Abschluss eines Darlehensvertrages; Finanzierung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist auf der Grundlage einer entsprechenden Beitrittserklärung ...

  • Judicialis

    HausTWG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HausTWG § 2 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 2 Abs. 1 Satz 2, 3
    Ordnungsgemäße Widerrufserklärung gemäß § 2 Abs. 1 HausTWG bei verbundenem Geschäft - Kreditfinanzierter Gesellschaftsbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die Voraussetzungen für eine unwiderlegliche Vermutung hierzu liegen vor (BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04).

    Der hierzu seitens der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04 - lag nämlich ebenfalls ein Sachverhalt zu Grunde, in welchem der Kläger "einen Antrag auf Eintritt in die GbR sowie eine Darlehensanfrage nebst Selbstauskunft" unterzeichnet hatte.

    Dass sich der Senat mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH vom 14.6.2004 zu Az.: II ZR 385/02 und nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 25.4.2006 zu Az.: XI ZR 193/04 sieht, ist bereits ausgeführt (Beschluss vom 9.1.2007, Seiten 9 bis 12).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2006 - 9 U 56/04

    Haustürgeschäft: Fortbestehen des Überrumpelungsmoments; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die seitens der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 9.5.2006 (Az.: 9 U 56/04) ist mithin nicht einschlägig.

    Die Entscheidung des Senats steht mithin nicht im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.5.2006 (9 U 56/04).

    Im Übrigen weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BGH vom 9.5.2006 (a. a. O.) ab, da diese die Möglichkeit der Unterbrechung des Kausalverlaufs durch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung betrifft.

  • OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 112/06

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die seitens der Beklagten im Schriftsatz vom 5.2.2007 desweiteren zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) ist zwar in tatsächlicher Hinsicht mit dem hier streitgegenständlichen Fall insoweit vergleichbar, als dort die Widerrufsbelehrung den Satz "Im Falle des Widerrufs kommt auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zustande" enthielt.

    Die seitens der Beklagten weiter zitierten Entscheidungen des OLG Bremen vom 11.5.2006 (ZIP 2006, 1527ff), des OLG Brandenburg vom 14.6.2006 (Az.: 4 U 225/05) sowie des OLG Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) sind entweder nicht sachverhaltsidentisch (OLG Bremen und OLG Brandenburg) oder unterfallen in ihrer rechtlichen Bewertung nicht der - hier einschlägigen - Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 HausTWG.

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die Beitritts- und die Darlehens"anträge" wurden auch zeitgleich unterzeichnet (zu diesem Indiz: BGH vom 18.03.2003 - XI ZR 422/01, WM 03, 916).

    Im Übrigen ist es ohne Eingreifen einer unwiderleglichen Vermutung zum erforderlichen Nachweis der wirtschaftlichen Einheit jedenfalls ausreichend, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Fremdfinanzierung durch den späteren Darlehensgeber von vornherein vorgesehen war (vgl. BGH vom 18.3.2003 - XI ZR 422/01, WM 2003, 916; vom 11.10.1995 - VIII ZR 325/94, BGHZ 131, 66).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Dass sich der Senat mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH vom 14.6.2004 zu Az.: II ZR 385/02 und nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 25.4.2006 zu Az.: XI ZR 193/04 sieht, ist bereits ausgeführt (Beschluss vom 9.1.2007, Seiten 9 bis 12).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 225/05

    Haustürgeschäft: Widerruf einer finanzierten Fondsbeteiligung; Fortwirken der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die seitens der Beklagten weiter zitierten Entscheidungen des OLG Bremen vom 11.5.2006 (ZIP 2006, 1527ff), des OLG Brandenburg vom 14.6.2006 (Az.: 4 U 225/05) sowie des OLG Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) sind entweder nicht sachverhaltsidentisch (OLG Bremen und OLG Brandenburg) oder unterfallen in ihrer rechtlichen Bewertung nicht der - hier einschlägigen - Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 HausTWG.
  • BGH, 09.10.1986 - III ZR 127/85

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Ersterwerb von NATO-Wohnungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Er weicht auch nicht vom Inhalt der Entscheidung des BGH vom 9.10.1986 (BGH WM 1986, 1561ff) ab, da er nicht alleine aufgrund der Zweckbindung des Darlehens und der nachfolgenden Auszahlung an einen Treuhänder die Voraussetzungen hierzu als erfüllt ansieht.
  • OLG Bremen, 11.05.2006 - 2 U 8/06

    Anforderungen an die Belehrung über den Widerruf von Darlehenserklärungen aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Die seitens der Beklagten weiter zitierten Entscheidungen des OLG Bremen vom 11.5.2006 (ZIP 2006, 1527ff), des OLG Brandenburg vom 14.6.2006 (Az.: 4 U 225/05) sowie des OLG Celle vom 9.8.2006 (Az.: 3 U 112/06) sind entweder nicht sachverhaltsidentisch (OLG Bremen und OLG Brandenburg) oder unterfallen in ihrer rechtlichen Bewertung nicht der - hier einschlägigen - Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 HausTWG.
  • KG, 05.04.2005 - 4 U 91/04

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Soweit die Beklagte ihren Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 5.4.2005 - Az.: 4 U 91/04 -, bestätigt durch das Urteil des BGH vom 9.5.2006 - XI ZR 119/05 - (ZIP 2006, 1243ff), wiederholt, wonach das Fortwirken der behaupteten Haustürsituation bei einem späteren Abschluss des Darlehensvertrages zu verneinen sein soll, wenn die Klagepartei das von ihr in einer Haustürsituation abgeschlossene Geschäft überprüft und daran festhält, ist dem erneut entgegenzuhalten, dass die zitierte Rechtsprechung mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auf den aus dem Widerruf hergeleiteten Anspruch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft für anwendbar erklärt (vgl. u. a. BGHZ 148, 201; vom 29.11.2004 - II ZR 6/03 -).
  • OLG Koblenz, 18.01.2007 - 5 U 827/06
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

  • VGH Hessen, 03.05.2006 - 6 UE 2623/04

    Veröffentlichung von Eigengeschäften unter Namensnennung

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