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   OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17   

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https://dejure.org/2018,40579
OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17 (https://dejure.org/2018,40579)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2018 - 9 UF 414/17 (https://dejure.org/2018,40579)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2018 - 9 UF 414/17 (https://dejure.org/2018,40579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 2 S 1 FamGKG, § 122 Abs 1 Nr 1 Buchst a ZPO
    Familiensache: Rangfolge der Kostenschuldner; Verfahrenskostenhilfe für den Erstschuldner und Voraussetzungen einer Zweitschuldnerhaftung für die Kosten eines durch Vergleich beendeten Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 911
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 23.11.2009 - 24 UF 710/06

    Inanspruchnahme des Erstschuldners bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    Die Aussichtslosigkeit ist dabei regelmäßig zu bejahen, wenn dem Erstschuldner - wie hier der Antragstellerin - Verfahrenskostenhilfe bewilligt und die entsprechende Bewilligung nicht widerrufen worden ist (vgl. OLG Oldenburg, a.a.O., m.w.N. OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 2009 - 24 UF 710/06 -, juris, Rdnr. 6; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, § 31 GKG, Rdnr. 28, m.w.N.).

    Nach alledem ist es der Staatskasse zumutbar, vor einer Inanspruchnahme des Antragsgegners zunächst das Ergebnis des bei dem zuständigen Rechtspfleger des Familiengerichts (vgl. §§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO, 20 Abs. 1 Nr. 4 c) RPflG; Musielak/Voit-Fischer, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 127, Rdnr. 2, m.w.N.) anstehenden VKH-Überprüfungsverfahrens nach §§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, 120a Abs. 3 ZPO abzuwarten und dann gegebenenfalls der Antragstellerin gegenüber den hier in Rede stehenden Teil der gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens geltend zu machen (vgl. insoweit auch OLG Dresden Beschluss vom 23. November 2009 - 24 UF 710/06 -, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Naumburg, 03.08.2011 - 2 W 77/10

    Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    Die vorzitierte Norm führt jedoch in keinem Falle zu einer dauerhaften Unmöglichkeit der Inanspruchnahme des Verfahrenskostenhilfeempfängers (vgl. nur §§ 120a, 124 ZPO), sondern nur zu einem Zahlungsaufschub im Sinne der Wirkung einer Stundung (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 W 77-10 -, BeckRS 2011, 21735; BeckOK Vorwerk/Wolf-Kratz, ZPO, 27. Edition, Stand: 1. Dezember 2017, § 122, Rdnr. 2).

    Insoweit fehlt es bereits an der Vergleichbarkeit dieser Situation mit den beiden in § 26 Abs. 2 Satz 1 FamGKG geregelten Alternativen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 W 77-10 -, BeckRS 2011, 21735).

  • OLG Oldenburg, 25.07.2013 - 8 W 46/13
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    11 Dabei verkennt der Senat nicht, dass für die Annahme einer Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen den Erstschuldner eine Vermutung mit gewissem Wahrscheinlichkeitsgehalt ausreicht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 8 W 46/13 -, juris, Rdnr. 3).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 13 UF 250/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    Dies gilt umso mehr, als ein Unterhaltsgläubiger den Lebensunterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus anderen Quellen bestritten hat (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 UFH 4/15 -, BeckRS 2016, 02232, Rdnr. 10; OLG Brandenburg, NJOZ 2015, 1197, 1198, m.w.N.; 2014, 961, 962).
  • OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15

    Zu den Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    Dies gilt umso mehr, als ein Unterhaltsgläubiger den Lebensunterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus anderen Quellen bestritten hat (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 UFH 4/15 -, BeckRS 2016, 02232, Rdnr. 10; OLG Brandenburg, NJOZ 2015, 1197, 1198, m.w.N.; 2014, 961, 962).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15

    Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
    Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt nicht im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, sondern stellt ein in diesem zu prüfendes Tatbestandsmerkmal dar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15 -, juris, Rdnr. 14).
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