Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25775
OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09 (https://dejure.org/2010,25775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2010 - 1 U 1065/09 (https://dejure.org/2010,25775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 1 U 1065/09 (https://dejure.org/2010,25775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer eigenkapitalersetzenden Zurverfügungstellung von Sicherheiten durch einen Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer eigenkapitalersetzenden Zurverfügungstellung von Sicherheiten durch einen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Dem Vortrag des - darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelasteten (BGH WM 2005, 848 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2007 - 6 U 116/06 - juris; Stodolkowitz/Kleindiek in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 1. Auflage 2007, § 84 Rn. 17) - Klägers lässt sich eine Umqualifizierung der von der Beklagten bereit gestellten Kreditsicherheit (Sicherungsgrundschuld) in funktionales Eigenkapital - Finanzierungsfolgenverantwortung - nicht schlüssig entnehmen.

    Zur Feststellung der (rechnerischen) Überschuldung i.S.d. Insolvenzrechts bedarf es der Vorlage einer eigenständigen Überschuldungsbilanz (Bewertung der Aktiva nach Zerschlagungs- wie nach Fortführungswerten; vgl. Brei/Bultmann aaO. Rn. 286 f.); der Ausweis einer buchmäßigen Überschuldung in einer Handels- wie auch Steuerbilanz genügt noch nicht, sondern kann allenfalls indizielle Bedeutung haben (vgl. BGH ZIP 2001, 839 ; WM 2005, 848 ; OLG Brandenburg aaO.; Stodolkowitz/Kleindiek aaO. Rn. 15).

  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Freigabe respektive Auszahlung des - nach der freihändigen Veräußerung des hier gegenständlichen Grundstücks der Beklagten - bei der Sparkasse K... als Grundschuld- und Kreditgläubigerin verbliebenen Verwertungsübererlöses (§ 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB i.V.m. § 80 Abs. 1 InsO ; vgl. BGH NJW 1981, 1505; C. Wendehorst in: Bamberger/Roth, BGB , 2. Auflage 2008, § 812 Rn. 132) nicht zu.
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Es kann bei der gebotenen wertenden Betrachtung aller Umstände nicht festgestellt werden, dass die Schuldnerin zum hier maßgeblichen Zeitpunkt (Jahreswechsel 2003/2004) von dritter Seite keinen Kredit oder eine vergleichbare Finanzierungshilfe zu marktüblichen Bedingungen mehr erhalten hätte, sodass ihr die Beklagte als ordentliche Kauffrau hätte Eigenkapital zuführen oder widrigenfalls - nach Kündigung/Abzug der Sicherungsgrundschuld - die Gesellschaft der Liquidation hätte anheimfallen lassen müssen (vgl. allg. BGHZ 81, 252, 255 ff.; WM 1987, 1488 f.; Stodolkowitz/Kleindiek aaO. Rn. 16 ff.).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Es kann bei der gebotenen wertenden Betrachtung aller Umstände nicht festgestellt werden, dass die Schuldnerin zum hier maßgeblichen Zeitpunkt (Jahreswechsel 2003/2004) von dritter Seite keinen Kredit oder eine vergleichbare Finanzierungshilfe zu marktüblichen Bedingungen mehr erhalten hätte, sodass ihr die Beklagte als ordentliche Kauffrau hätte Eigenkapital zuführen oder widrigenfalls - nach Kündigung/Abzug der Sicherungsgrundschuld - die Gesellschaft der Liquidation hätte anheimfallen lassen müssen (vgl. allg. BGHZ 81, 252, 255 ff.; WM 1987, 1488 f.; Stodolkowitz/Kleindiek aaO. Rn. 16 ff.).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95

    Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Die Korrektur der offensichtlich irrtümlichen Falschbezeichnung des gegenständlichen Grundstücks der Beklagten in der Klageschrift beinhaltete keine Auswechslung des Streitgegenstandes (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1216, 1217; Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Auflage 2010, § 204 Rn. 13 a.E.).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 261/99

    Ermittlung der Überschuldung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Zur Feststellung der (rechnerischen) Überschuldung i.S.d. Insolvenzrechts bedarf es der Vorlage einer eigenständigen Überschuldungsbilanz (Bewertung der Aktiva nach Zerschlagungs- wie nach Fortführungswerten; vgl. Brei/Bultmann aaO. Rn. 286 f.); der Ausweis einer buchmäßigen Überschuldung in einer Handels- wie auch Steuerbilanz genügt noch nicht, sondern kann allenfalls indizielle Bedeutung haben (vgl. BGH ZIP 2001, 839 ; WM 2005, 848 ; OLG Brandenburg aaO.; Stodolkowitz/Kleindiek aaO. Rn. 15).
  • BGH, 23.02.2004 - II ZR 207/01

    Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Bis zur Vorlage des Restrukturierungskonzepts der T... GmbH am 17. Februar 2004 gingen aber alle Beteiligten, namentlich auch die Hausbanken, nicht nur von (einseitig gebliebenen) Sanierungsbemühungen (vgl. hierzu BGH NZG 2004, 619 ff.), sondern vielmehr - insofern ersichtlich übereinstimmend - von einer möglichen Sanierungswürdigkeit respektive denkbaren Sanierungsfähigkeit der Schuldnerin aus.
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Im Streitfall wurde das Insolvenzverfahren am 1. April 2004 - mithin vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) - eröffnet; damit findet noch das Eigenkapitalersatzrecht in Gestalt der Novellenregeln (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) und der Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG a.F.) Anwendung (Art. 103d EGInsO ; vgl. BGHZ 179, 249 = WM 2009, 609 ).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 6 U 116/06

    Gesellschafterhaftung für eigenkapitalersetzende Bürgschaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2010 - 1 U 1065/09
    Dem Vortrag des - darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelasteten (BGH WM 2005, 848 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2007 - 6 U 116/06 - juris; Stodolkowitz/Kleindiek in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 1. Auflage 2007, § 84 Rn. 17) - Klägers lässt sich eine Umqualifizierung der von der Beklagten bereit gestellten Kreditsicherheit (Sicherungsgrundschuld) in funktionales Eigenkapital - Finanzierungsfolgenverantwortung - nicht schlüssig entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht