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   OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03   

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https://dejure.org/2003,7900
OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck des Abzugs "neu für alt" als Regulativ der Schadensersatzpflicht; Erstreckung des Abzugs "neu für alt" auf den notwendigen Aufwand zur Herbeiführung der Verwendungsfähigkeit der neuen Sache; Beweislast bei Zweifeln über die Höhe des Abzugs als besondere Art der ...

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche - Umfang des Abzugs "neu für alt" und Beweislast hierfür

  • prewest.de PDF

    §§ 249, 251, 558 a.F., 581 BGB
    Tankstellenpacht - Umfang eines Abzugs Neu für Alt, Beweislast hierfür - kurze mietvertragliche Verjährung bei erst nach Rückgabe entstandenen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche und der Umfang des Abzugs "neu für alt" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 558 (a.F.)
    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach Rückgabe der Mietsache entstandene Ansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 927
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 29/69

    Verjährung von Vermieteransprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Diese Vorschriften erfassen nicht nur die vertraglichen, sondern auch mögliche deliktische Ersatzansprüche der Kläger gegen die Beklagte zu 3) (BGHZ 54, 34, 38; Heintzmann in Soergel, BGB, 12. Aufl., § 558, Rn. 3).

    Denn entgegen der Ansicht der Kläger sind §§ 581 Abs. 2, 558 Abs. 1 und 2 BGB a.F. auch auf solche Ansprüche anzuwenden, die entstanden sind, nachdem die Pachtsache zurückgegeben worden ist (vgl. BGHZ 54, 34, 37 f; Emmerich in Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 558 Rn. 20; Heintzmann a.a.O. § 558 Rn. 15).

    Voraussetzung ist lediglich, dass es um Ansprüche geht, die dem aufgelösten Vertragsverhältnis noch zugeordnet werden können (BGHZ 54, 34, 37).

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Er soll sich insoweit nicht auf Kosten des Schädigers bereichern (grundlegend BGHZ 30, 29, 31 ff).

    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i.V.m. Rn. 176).

  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97

    Verjährungshemmung bei Verhandlungen auch bei mietvertraglicher Verjährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Allerdings mag die Verjährung am 3. Februar 2000 gemäß § 208 BGB a.F. unterbrochen worden sein, wenn es, wie die Kläger behaupten, an diesem Tag zu einem grundsätzlichen Forderungsanerkenntnis durch die Beklagte zu 3) gekommen sein sollte, und im Weiteren eine zeitweise Verjährungshemmung gemäß § 852 Abs. 2 BGB a.F. (zu dessen entsprechender Anwendbarkeit Senat NJW-RR 1999, 706) stattgefunden haben.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Auch wenn man zugunsten der Kläger davon ausgeht, dass die Provinzial allen drei Beklagten Versicherungsschutz gewährte und deshalb für diese gemeinsam nach § 5 Nr. 7 AHB vertretungsbefugt war, reichte diese Vertretungsmacht nicht über ihre Deckungspflicht hinaus, die unstreitig auf 50.000 DM begrenzt war (BGHZ 101, 276, 282 ff; kritisch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 AHB Rn. 20 sowie Littbarski, AHB, § 5 Rn. 137).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (BGH VersR 1996, 767, 768; BGH NJW 1997, 2879, 2880).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Rechtsgrundlage eines solchen Abzugs ist nämlich nicht § 251 Abs. 2 BGB, sondern, wie bereits erwähnt, § 249 BGB (vgl. BGHZ 102, 322, 330).
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (BGH VersR 1996, 767, 768; BGH NJW 1997, 2879, 2880).
  • BGH, 13.03.1990 - X ZR 12/89

    Schadensersatz und Vorteilsausgleich bei Wartungsarbeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i.V.m. Rn. 176).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist wegen des für erledigt erklärten Klageteils, dessen Kosten die Beklagten zu 1) und zu 2) treffen, nicht der ursprüngliche Anspruchswert von 50.000 DM, sondern nur noch der Kostenwert anzusetzen (BGH NJW-RR 1996, 1210).
  • AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13

    Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses -

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Ermittlung eines angemessenen Abzuges neu für alt allerdings zu beachten, dass nicht allein die Materialkosten diesem Abzug unterlegen, sondern ebenso die Einbaukosten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).

    Da es sich um eine besondere Art der Vorteilsausgleichung handelt, ist der Geschädigte für ihr Fehlen beweispflichtig (OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

  • AG Düsseldorf, 08.04.2004 - 23 C 6319/03

    Streit um Schadensersatz wegen unfachmännischer Renovierung bzw.

    Jedenfalls hat der Kläger den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der ausgewechselte Teppich 4 Jahre und nicht - wie die Beklagten behaupten - 10 Jahre alt sei, nicht erbracht (zur Beweislast: OLG Koblenz, WuM 2003, 445 ff, Pkt II 2 a, b).
  • AG Düsseldorf, 13.10.2010 - 28 C 6619/09

    Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Rückzahlung einer Mietkaution

    Nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen ist der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet für die Frage eines sog. Abzugs neu für alt hinsichtlich etwaiger Reparaturkosten (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 2062, 2064).
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