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   OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05   

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https://dejure.org/2006,15823
OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05 (https://dejure.org/2006,15823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2006 - 12 U 545/05 (https://dejure.org/2006,15823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 12 U 545/05 (https://dejure.org/2006,15823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Unfallereignisses; Ursächlichkeit des Unfalls für psychische Beeinträchtigungen (Lernschwierigkeiten); Umschulung von der Grundschule auf die Sonderschule; Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung; "Emotionaler und ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 404 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %, Ersatzpflicht des für einen Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers auf psychisch bedingte Folgewirkungen, Beweisführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    a) Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers rechtlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    a) Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers rechtlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einordnung der posttraumatischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Die Symptome der Aufmerksamkeitsdefizitstörung und diejenigen einer posttraumatischen Belastungsstörung (vgl. zu letzterer Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99) können hier zum Teil verwechselt werden.

    Zur posttraumatischen Belastungsstörung im Allgemeinen hat der erkennende Senat auch in anderen Fällen Informationen durch Gutachten anderer Sachverständiger erlangt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99, in juris).

  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Die Symptome der Aufmerksamkeitsdefizitstörung und diejenigen einer posttraumatischen Belastungsstörung (vgl. zu letzterer Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99) können hier zum Teil verwechselt werden.

    Zur posttraumatischen Belastungsstörung im Allgemeinen hat der erkennende Senat auch in anderen Fällen Informationen durch Gutachten anderer Sachverständiger erlangt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99, in juris).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2001 - 17 U 128/00

    Schmerzensgeldklage: Verfahrensfehlerhafter Beweisbeschluß bei Benennung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Allerdings haben die Beklagten diese Vorgehensweise nicht gerügt, so dass hiernach kein Beanstandungsgrund mehr verbleibt (vgl. OLG Frankfurt ZfSch 2002, 133 f.).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Dementsprechend kann das Gericht von dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen abweichen, wenn es von dessen Ausführungen aufgrund konkreter Umstände nicht überzeugt ist (BVerfG NJW 1999, 3623, 3624 f.; BGH NJW 1997, 1446 f.).
  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Dementsprechend kann das Gericht von dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen abweichen, wenn es von dessen Ausführungen aufgrund konkreter Umstände nicht überzeugt ist (BVerfG NJW 1999, 3623, 3624 f.; BGH NJW 1997, 1446 f.).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer privaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Kann die Beweisfrage vor diesem Hintergrund im Ergebnis im Einklang mit den Ausführungen des Privatgutachtens zuverlässig beantwortet werden, so macht dies eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich (vgl. OLG Köln VersR 2001, 755 f.).
  • OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01

    Schadensersatzansprüche für körperliche und psychische Schäden nach einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • KG, 20.09.1990 - 12 U 5533/89
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