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   OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00   

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https://dejure.org/2003,17804
OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00 (https://dejure.org/2003,17804)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.08.2003 - 3 U 1840/00 (https://dejure.org/2003,17804)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. August 2003 - 3 U 1840/00 (https://dejure.org/2003,17804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung im Krankenhaus; Pflicht der Ärzte zu einer vollständigen Befunderhebung ; Vorliegen eines objektiven Behandlungsfehlers; Unterlassen einer diagnostischen Abklärung bei Vorliegen eines Verdachts auf neurogene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Beklagte zu 1) darlegte, dass die Organisation in seinem Krankenhaus zu einer anderen Beurteilung führen müsste (vgl. dazu BGH NJW 1987, S. 2925 [BGH 30.06.1987 - VI ZR 257/86]).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Je unwahrscheinlicher ein solcher ursächlicher Zusammenhang ist, desto geringer wirken sich im Ergebnis auch die durch den Behandlungsfehler verursachten Aufklärungsschwierigkeiten aus; ihr Gewicht verringert sich also gleichsam mit der wachsenden Unwahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs (BGH NJW 1988, S. 2949, 2950) [BGH 28.06.1988 - VI ZR 217/87].
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Jedenfalls dann, wenn eine kausale Verknüpfung mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist, muss dem bei der Frage nach der gerechten Beweislastverteilung Rechnung getragen werden (BGH NJW 1995, S. 778, 779) [BGH 04.10.1994 - VI ZR 205/93].
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1999, S. 3408, 3410) [BGH 06.07.1999 - VI ZR 290/98] hat ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur medizinisch gebotenen Befunderhebung zunächst zwar nur insofern eine Beweiserleichterung für den Patienten zur Folge, als auf ein positives Befundergebnis geschlossen werden kann, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich war.
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Für die Begründung einer Haftung reicht es grundsätzlich aus, dass der grobe Verstoß des Arztes geeignet ist, den konkreten Gesundheitsschaden hervorzurufen (vgl. BGH NJW 1983, S. 333, 334).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Kosten von Besuchen nächster Angehöriger am Krankenbett des Verletzten als Schaden des Verletzten auf Grund unerlaubter Handlung allerdings in einem engen Rahmen ersatzfähig, jedoch nur, soweit die Besuche für die Gesundung des Patienten nach seinem Befinden medizinisch notwendig sind und die Kosten sich auf das Unvermeidbare beschränken (vgl. BGH NJW 1991, S. 2340, 2341 zu einem Fall, in welchem ein sechsjähriges Kind von seinen Eltern im Krankenhaus besucht wurde).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Andererseits ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst dann, wenn der Geschädigte alsbald nach dem Schadensfall verstorben ist, im Hinblick auf die in der Zeit bis zum Tod eingetretene immaterielle Beeinträchtigung ein Schmerzensgeld gerechtfertigt sein kann (vgl. z.B. BGH NJW 1998, S. 2741, 2742) [BGH 12.05.1998 - VI ZR 182/97].
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Wesentliche Grundlage für die Bemessung der billigen Entschädigung im Sinne des § 847 BGB bilden die Größe, die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen, außerdem der Verschuldensgrad des Schädigers (BGHZ 18, S. 149 ff.).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Die Beweiserleichterungen sind der Ausgleich dafür, dass die Behandlungsseite durch ihr fehlerhaftes Vorgehen das Spektrum der möglichen Schadensursachen erweitert und so eine Sachlage herbeigeführt hat, die nicht mehr erkennen lässt, ob das ärztliche Versagen oder eine anderer Ursache den schädigenden Erfolg herbeigeführt hat (BGH NJW 1997, S. 796, 797).
  • BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00
    Hat der Geschädigte jedoch - wie hier - nach dem Schadensfall nur noch eine relativ geringe Zeit gelebt und steht somit bei Schluss der mündlichen Verhandlung fest, dass er nicht weiter leiden muss, so wirkt sich dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schmerzensgeldmindernd aus (BGH VersR 1963, 232, 253).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes, wenn die Befunderhebungspflicht verletzt

    Die Klägerin beruft sich für ihre gegenteilige Behauptung zu Unrecht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. August 2003 (NJW-RR 2004, 106).
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