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   OLG Koblenz, 27.01.2016 - 9 U 895/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6441
OLG Koblenz, 27.01.2016 - 9 U 895/15 (https://dejure.org/2016,6441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.2016 - 9 U 895/15 (https://dejure.org/2016,6441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 9 U 895/15 (https://dejure.org/2016,6441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu einer therapeutischen Wirkung des Präparats, die nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu einer therapeutischen Wirkung des Präparats, die nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für ein Arzneimittel bezüglich nicht zugelassener Anwendungsgebiete

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit Anwendungsgebieten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu therapeutisch nicht zweifelsfrei nachgewiesener Wirkung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu therapeutisch nicht zweifelsfrei nachgewiesener Wirkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu einer therapeutischen Wirkung des Präparats, die nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arzneimittelwerbung: Angaben zu therapeutisch nicht zweifelsfrei nachgewiesener Wirkung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung für homöopathische Arzneimittel darf nicht über zugelassene Anwendungsgebiete hinausgehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Werbung für Arzneimittel mit nicht nachweisbaren Wirkungsangaben wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für homöopathische Arzneimittel irreführend

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für homöopathische Arzneimittel irreführend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Arzneimittel mit nicht zweifelsfrei nachgewiesener therapeutischer Wirkung unzulässig - Inhalte von Werbeaussagen müssen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 294
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Der Begriff des "Anwendungsgebietes" ist gleichbedeutend mit dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation und bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. März 2006 - 2 U 226/05, juris Rn. 21; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Januar 2016 - 9 U 895/15, juris Rn. 45).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2019 - 3 HKO 4987/18

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel

    Ein Verstoß gegen § 3 a S. 2 HWG liegt aber nur vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Werbeaussage als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet des Arzneimittels, also auf Indikationen oder Krankheitsbilder, und nicht lediglich als Beschreibung einer zusätzlichen Wirkung des Mittels verstehen (OLG Koblenz GRUR-RR 2016, 294 - Schnelle Hilfe bei akutem Schnupfen, OLG StuttgartMagazihdienst 2006, 631).
  • KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Eine Abmahnung wird also in ihrer rechtlichen Wirkung nicht dadurch beeinflusst, dass die dort geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit geht (OLG Celle WRP 2015, 472, 474 OLG Koblenz GRUR-RR 2016, 294, 299).
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