Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.02.2014 - 5 U 1461/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht über die Risiken einer chiropraktischen Behandlung bei einer Kollegin einer anderen Fachrichtung; Neufassung des Urteilstenors bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- RA Kotz
Folgen einer chiropraktischen Behandlung - Aufklärungspflicht eines Orthopäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungspflicht eines Orthopäden bei chiropraktischer Behandlung einer Kollegin anderer Fachrichtung; Klarstellung des erstinstanzlichen Urteils im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO
- rechtsportal.de
Aufklärungspflicht über die Risiken einer chiropraktischen Behandlung bei einer Kollegin einer anderen Fachrichtung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 29.10.2013 - 2 O 317/11
- OLG Koblenz, 27.02.2014 - 5 U 1461/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2014 - 5 U 1461/13
Allerdings darf bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche ein Grundurteil nur ergehen, wenn für das Bestehen eines jeden Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind (BGH VI ZR 8/57). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2014 - 5 U 1461/13
Mit dem erstmals in zweiter Instanz erhobenen Einwand einer hypothetischen Einwilligung kann der Berufungsführer aus prozessualen Gründen nicht mehr gehört werden (BGH NJW 2009, 1209 -1212).