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OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Anzeige von Misständen innerhalb eines bestimmten Bereichs; Tatsächlich zutreffende Behauptungen als Voraussetzung für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen; Voraussetzungen eines einstweiligen Rechtsschutzes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwalter; Beleidigung; Tatsachenbehauptung; Ehrverletzung; Eigentümerversammlung; Aufsichtsorgan; Beschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.12.1996 - 1 O 436/96
- OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 521
- ZMR 1998, 224
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.11.1977 - VI ZR 256/74
Ausführung von Reise- und Aupairprogrammen eines Vereins - Gewerbliches …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Zwar hat jedermann das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den vom Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können (BGH WM 1978, 62, 63 zu satzungsmäßigen Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417 zu Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte; OLG Hamburg MDR 1971 1009 f. zu Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte; Senat, Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 U 686/96 zu Amtsgerichten im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 186 StGB müssen die Kläger den Angriff des Beklagten auf ihre Ehre lediglich insoweit hinnehmen, als die streitigen Behauptungen erweislich wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133). - OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Zwar hat jedermann das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den vom Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können (BGH WM 1978, 62, 63 zu satzungsmäßigen Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417 zu Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte; OLG Hamburg MDR 1971 1009 f. zu Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte; Senat, Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 U 686/96 zu Amtsgerichten im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter). - OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
Behauptung der Verletzung von Konkursverwalterpflichten; Verletzung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Zwar hat jedermann das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den vom Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können (BGH WM 1978, 62, 63 zu satzungsmäßigen Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417 zu Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte; OLG Hamburg MDR 1971 1009 f. zu Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte; Senat, Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 U 686/96 zu Amtsgerichten im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter). - BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97
Anders wäre es, wenn sich der Beklagte gemäß § 193 StGB auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen könnte (BGH NJW 1985, 1621, 1622).