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   OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00   

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OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00 (https://dejure.org/2000,10797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2000 - 1 Ws 161/00 (https://dejure.org/2000,10797)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2000 - 1 Ws 161/00 (https://dejure.org/2000,10797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Nebenklage; Sicherungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 395 ff.; ; StPO § 413 ff.; ; StPO § 414 Abs. 1, Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Wird die Schuldunfähigkeit des Täters erst im Laufe des Strafverfahrens festgestellt, so kann der Nebenkläger das Verfahren mit dem - auch seinem Schutz dienenden - Ziel der Unterbringung des Täters weiterbetreiben (so BGH NStZ 95, 609, 610).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, § 400 Abs. 1 StPO lasse eine Beteiligung des Nebenklägers dann nicht zu, wenn es nur um die Festsetzung von Rechtsfolgen der Tat, insbesondere um die Unterbringung des Täters gehe (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 395 StPO, Rdnr. 5), bleibt die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1995 (NStZ 95, 609) unberücksichtigt: Dort wurde die Revision des Nebenklägers allein mit dem Ziel der Unterbringung des wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen Angeklagten für zulässig erklärt.

  • OLG Köln, 22.10.1993 - 2 Ws 490/93

    Nebenklage; Opferschutzgesetzes; Sicherungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Der Senat schließt sich in der in Rechtsprechung und Schrifttum strittigen Frage, ob eine Anschlussbefugnis als Nebenkläger auch im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff StPO besteht, der Auffassung an, die eine solche Befugnis bejaht (ebenso OLG Frankfurt, NStZ 2000, 17; OLG Nürnberg, NJW 99, 3647; OLG Saarbrücken, NStZ 97, 453; OLG Hamburg, NJW 97, 1719; OLG Köln, NJW 93, 3279; LR-Hilger, vor § 395 StPO, Rdnr. 16; KK-Senge, § 395 StPO, Rdnr. 4; Kurth, NStZ 97, 1, 6; Gruhl, NJW 91, 1874).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Dies ist auch deshalb erforderlich, weil ein Sicherungsverfahren schon dann zulässig ist, wenn eine Schuldunfähigkeit auch nur möglich erscheint (vgl. BGHSt 22, 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 413 StPO, Rdnr. 4).
  • OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93

    Zulässigkeit einer Nebenklage; Belange des Verletzten; Schutz der Allgemeinheit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Die vom Bundesgerichtshof in NJW 1974, 2244 mit der Begründung, die Nebenklage ziele ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters ab, vertretene Gegenposition (ebenso OLG Hamm, StV 92, 460; OLG München, MDR 94, 402; Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 395 StPO, Rdnr. 5) kann nach der Verbesserung der Rechtsstellung des Nebenklägers durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I, 2496) nicht mehr überzeugen.
  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Die vom Bundesgerichtshof in NJW 1974, 2244 mit der Begründung, die Nebenklage ziele ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters ab, vertretene Gegenposition (ebenso OLG Hamm, StV 92, 460; OLG München, MDR 94, 402; Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 395 StPO, Rdnr. 5) kann nach der Verbesserung der Rechtsstellung des Nebenklägers durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I, 2496) nicht mehr überzeugen.
  • OLG Hamburg, 27.03.1997 - 3 Ws 29/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Der Senat schließt sich in der in Rechtsprechung und Schrifttum strittigen Frage, ob eine Anschlussbefugnis als Nebenkläger auch im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff StPO besteht, der Auffassung an, die eine solche Befugnis bejaht (ebenso OLG Frankfurt, NStZ 2000, 17; OLG Nürnberg, NJW 99, 3647; OLG Saarbrücken, NStZ 97, 453; OLG Hamburg, NJW 97, 1719; OLG Köln, NJW 93, 3279; LR-Hilger, vor § 395 StPO, Rdnr. 16; KK-Senge, § 395 StPO, Rdnr. 4; Kurth, NStZ 97, 1, 6; Gruhl, NJW 91, 1874).
  • OLG Hamm, 04.07.1992 - 3 Ws 318/91

    Folgen des Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes; Verletzter als Nebenkläger im

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Die vom Bundesgerichtshof in NJW 1974, 2244 mit der Begründung, die Nebenklage ziele ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters ab, vertretene Gegenposition (ebenso OLG Hamm, StV 92, 460; OLG München, MDR 94, 402; Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 395 StPO, Rdnr. 5) kann nach der Verbesserung der Rechtsstellung des Nebenklägers durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I, 2496) nicht mehr überzeugen.
  • OLG Nürnberg, 21.09.1999 - Ws 967/99

    Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Der Senat schließt sich in der in Rechtsprechung und Schrifttum strittigen Frage, ob eine Anschlussbefugnis als Nebenkläger auch im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff StPO besteht, der Auffassung an, die eine solche Befugnis bejaht (ebenso OLG Frankfurt, NStZ 2000, 17; OLG Nürnberg, NJW 99, 3647; OLG Saarbrücken, NStZ 97, 453; OLG Hamburg, NJW 97, 1719; OLG Köln, NJW 93, 3279; LR-Hilger, vor § 395 StPO, Rdnr. 16; KK-Senge, § 395 StPO, Rdnr. 4; Kurth, NStZ 97, 1, 6; Gruhl, NJW 91, 1874).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Der Senat schließt sich in der in Rechtsprechung und Schrifttum strittigen Frage, ob eine Anschlussbefugnis als Nebenkläger auch im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff StPO besteht, der Auffassung an, die eine solche Befugnis bejaht (ebenso OLG Frankfurt, NStZ 2000, 17; OLG Nürnberg, NJW 99, 3647; OLG Saarbrücken, NStZ 97, 453; OLG Hamburg, NJW 97, 1719; OLG Köln, NJW 93, 3279; LR-Hilger, vor § 395 StPO, Rdnr. 16; KK-Senge, § 395 StPO, Rdnr. 4; Kurth, NStZ 97, 1, 6; Gruhl, NJW 91, 1874).
  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 644/98

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00
    Der Bundesgerichtshof hat die (in NStZ 96, 244 noch ausdrücklich offen gelassene) Frage der Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren kürzlich erneut verneint, und zwar mit der Begründung, dass trotz seiner langjährig ablehnenden Rechtsprechung zu dieser Frage die Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren bislang gesetzlich nicht geregelt worden sei (vgl. NStZ 99, 312, 313).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95

    Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat

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