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   OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10   

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https://dejure.org/2011,33933
OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Motorschaden aufgrund Schmiermittelmangels

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Dies hätte nämlich nicht zur Folge, dass der Käufer dies einschließlich der Folgen als Normalbeschaffenheit hinnehmen müsste (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858; Palandt/Weidenkaff, § 434 Rdziff. 72).

    Dabei genügt eine Schadenanfälligkeit, verstanden als konkrete Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Zwar muss ein Gebrauchtwagenkäufer mangels anders lautender Vereinbarung mit einem natürlichen Verschleiß grundsätzlich rechnen, so dass derartige Fälle nicht von der Sachmangelhaftung umfasst werden (BGH NJW 2006, 434).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Erschütterung der Vermutung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.01.2005 (OLGR 2005, 225).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Insoweit ist ausreichend für einen haftungsbegründenden Mangel, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits "in der Anlage" vorhanden war (BGH Urteil vom 29. März 2005, VIII ZR 173/05; OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04

    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Insoweit ist ausreichend für einen haftungsbegründenden Mangel, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits "in der Anlage" vorhanden war (BGH Urteil vom 29. März 2005, VIII ZR 173/05; OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • KG, 21.03.2016 - 20 U 116/14

    Bruch der Kurbelwelle bei einem Jaguar S-Type 2.7 D V6 aus ungeklärter Ursache

    Insoweit kann sich der Kläger auch nicht auf die sogenannte Keimtheorie berufen, wonach es ausreichend ist, wenn der Käufer den Nachweis führt, dass der Mangel im Zeitpunkt des Überganges bereits "in der Anlage" bzw. "im Keim" vorhanden war (vgl. hierzu BGH , Urt . v. 29.03.2005 - VIII ZR 173/05 Rn . 36 ff.; OLG Koblenz, Urt . v. 27.05.2011 - 10 U 945/10).
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