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   OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09   

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https://dejure.org/2009,15695
OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09 (https://dejure.org/2009,15695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.08.2009 - 5 U 332/09 (https://dejure.org/2009,15695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. August 2009 - 5 U 332/09 (https://dejure.org/2009,15695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer pneumologischen Reha-Klinik hinsichtlich sehbehinderter Patienten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung eines Rehaklinikbetreibers für den Sturz eines sehbehinderten in ein Wasserbecken; § 823 Abs.1 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 254; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 823
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht in einer Rehaklinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer pneumologischen Reha-Klinik hinsichtlich sehbehinderter Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Maßstab für Verkehrssicherungspflichten eines Klinikbetreibers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1277
  • VersR 2009, 1553
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
    Damit war die Beklagte gehalten, die Vorkehrungen zu treffen, die notwendig und zumutbar waren, um die Schädigung Dritter zu verhindern (BGH NJW 2007, 762, 763; BGH NJW 2007, 1683, 1684).

    Die Beklagte durfte darauf vertrauen, dass die Betroffenen von sich aus die gebotene Vorsicht würden walten lassen (BayObLG NJW-RR 2002, 1249, 1250; vgl. auch BGH NJW 2007, 1683, 1684).

  • BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 209/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kiesgrube

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
    Die Beklagte durfte darauf vertrauen, dass die Betroffenen von sich aus die gebotene Vorsicht würden walten lassen (BayObLG NJW-RR 2002, 1249, 1250; vgl. auch BGH NJW 2007, 1683, 1684).
  • OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03

    Zur Frage der Haftung des Reiseveranstalters bei Rutschgefahr auf Wegen in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
    Genauso wenig brauchte sie Vorsorge im Hinblick auf Personen zu treffen, die wie der Kläger in ihrer Sehkraft beeinträchtigt waren (OLG Köln NJW-RR 2004, 59, 60; AG Augsburg VersR 1995, 18, 19).
  • LG Kleve, 27.12.2002 - 1 O 399/02

    Verkehrssicherungspflicht, Bürgersteig, Gehweg, Asphaltbelag durch Baumwurzeln

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
    Vielmehr durfte sie sich an der Situation eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers orientieren (LG Kleve, Urteil vom 27. Dezember 2002 - 1 O 399/02).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
    Damit war die Beklagte gehalten, die Vorkehrungen zu treffen, die notwendig und zumutbar waren, um die Schädigung Dritter zu verhindern (BGH NJW 2007, 762, 763; BGH NJW 2007, 1683, 1684).
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