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   OLG Koblenz, 27.09.2001 - 5 U 467/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7294
OLG Koblenz, 27.09.2001 - 5 U 467/01 (https://dejure.org/2001,7294)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2001 - 5 U 467/01 (https://dejure.org/2001,7294)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2001 - 5 U 467/01 (https://dejure.org/2001,7294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 § 276 § 535
    Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag bei Scheitern der Verhandlungen mit dem Nachmieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 535, 162, 276 BGB a.F.
    Schuldhafte Verletzung der Parteivereinbarung, einen Nachmieter zu denselben Vertragsbedingungen zu akzeptieren

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 535, 162, 276 BGB a.F.
    Schuldhafte Verletzung der Parteivereinbarung, einen Nachmieter zu denselben Vertragsbedingungen zu akzeptieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 344
  • ZMR 2005, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in

    Zwar kann es so liegen, dass Vermieter und Mieter sich bindend auf die Entlassung des Mieters unter der Bedingung der Stellung eines geeigneten Nachmieters einigen (vgl. zum Wohnraummietrecht BGH NJW 2003, 1246, 1247, wobei es dort so lag, dass auch ein nach § 242 BGB einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung begründendes Interesse des Mieters vorlag; OLG Koblenz ZMR 2002, 344 und OLG Rostock MDR 2010, 1045, jeweils zum Gewerbemietverhältnis).
  • AG Bad Säckingen, 09.05.2022 - 10 C 203/20

    Nachmieterklausel bei wechselseitigem Kündigungsverzicht

    Dies hat zur Folge, dass die Beklagten ab dem Zeitpunkt, zu dem der zu Unrecht abgelehnte Ersatzmieter das Objekt übernommen hätte, von der Pflicht zur Zahlung der Miete befreit sind (OLG Karlsruhe, DWW 2002, 127).
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