Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Restkaufpreiszahlung aus einem Grundstückskaufvertrag; Hinreichende Bestimmtheit des Vertragsgegenstands; Auslegung eines Grundstückskaufvertrags; Flächeneinzeichnung in einer nicht maßstabsgerechten Planskizze; Nachträgliche Leistungsbestimmung bzw. ...
- Judicialis
BauGB § 33; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 317; ; BGB § 318
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 § 316 § 317 § 318
Zum Einigungsmangel im Kaufvertrag bei nicht exakt bezeichneten Grundstücksflächen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einigungsmangel, wenn Fläche nicht exakt bezeichnet ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundstückskauf: Bezeichnung der Teilfläche (IMR 2007, 1031)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.06.2005 - 1 O 401/01
- OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.01.2004 - V ZR 92/03
Fehlen der Geschäftsgrundlage eines Kaufvertrages über eine noch zu vermessende …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Ist in diesem Fall der nachträglichen Leistungsbestimmung die Willensübereinstimmung der Parteien beim Vertragsschluss darauf gerichtet, dass sie sich über Größe, Lage und Zuschnitt der noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche entsprechend der zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in dem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung einig sind, und hat dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden, so ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 150, 334, 338 f. mit Anm. Hinz JR 2003, 196 ff. und Kanzleiter MittBayNot 2002, 393; BGH NJW-RR 2004, 735, 736; von Campe NotBZ 2003, 41 ff.;… Hagen/Krüger a.a.O. Rn. 9).Ein Grund zur Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, weil Fragen zum rechtlichen Ansatz bereits entschieden sind (vgl. BGHZ 150, 334, 338 f.; BGH NJW-RR 2004, 735, 736) und sich die für die Vertragsauslegung maßgeblichen Kriterien im Übrigen anhand des Gesetzes (vgl. § 317 BGB) beantworten lassen.
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Ist in diesem Fall der nachträglichen Leistungsbestimmung die Willensübereinstimmung der Parteien beim Vertragsschluss darauf gerichtet, dass sie sich über Größe, Lage und Zuschnitt der noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche entsprechend der zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in dem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung einig sind, und hat dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden, so ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 150, 334, 338 f. mit Anm. Hinz JR 2003, 196 ff. und Kanzleiter MittBayNot 2002, 393; BGH NJW-RR 2004, 735, 736; von Campe NotBZ 2003, 41 ff.;… Hagen/Krüger a.a.O. Rn. 9).Ein Grund zur Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, weil Fragen zum rechtlichen Ansatz bereits entschieden sind (vgl. BGHZ 150, 334, 338 f.; BGH NJW-RR 2004, 735, 736) und sich die für die Vertragsauslegung maßgeblichen Kriterien im Übrigen anhand des Gesetzes (vgl. § 317 BGB) beantworten lassen.
- BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79
Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Sie können sich dazu vertraglich verpflichten (vgl. BGHZ 79, 131, 135).
- BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber nicht für eine überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es für geboten hält (BGHZ 160, 83, 86 ff.). - BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64
Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Dies gilt nicht nur für verschiedene selbständige Klageansprüche oder quantitativ abgrenzbare Teile von Ansprüchen, sondern auch für einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn sie abtrennbare Teil des Streitstoffs betreffen (vgl. BGHZ 45, 287, 289; BGH NJW 2006, 3068, 3069). - BGH, 13.06.2006 - IX ZR 15/04
Geltendmachung von zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüchen gegen die Masse
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Dies gilt nicht nur für verschiedene selbständige Klageansprüche oder quantitativ abgrenzbare Teile von Ansprüchen, sondern auch für einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn sie abtrennbare Teil des Streitstoffs betreffen (vgl. BGHZ 45, 287, 289; BGH NJW 2006, 3068, 3069). - BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05
Verletzungen von Treu und Glauben können nicht nur vorsätzlich, sondern schon fahrlässig erfolgen (vgl. BGHR BGB § 162 Abs. 1 Verhinderung 1) und jedenfalls das Minimum dieses Verschuldenserfordernisses ist nach der Überzeugung des Senats erfüllt.
- AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14
Vertrag ist Vertrag!
Haben sich die Vertragsparteien - wie hier - bei Vertragsabschluss aber mit einem geringen Bestimmtheitsgrad zufrieden gegeben, so ist grundsätzlich zunächst davon auszugehen, dass nach §§ 315, 316 BGB einer Partei das Leistungsbestimmungsrecht zukommen soll ( OLG Koblenz , Urteil vom 27.11.2006, Az.: 12 U 915/05, u.a. in: "juris" ).In diesem Fall ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ( BGH , BGHZ 150, Seiten 334 ff.; BGH , NJW-RR 2004, Seiten 735 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 27.11.2006, Az.: 12 U 915/05, u.a. in: "juris" ).
- OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19 Insofern liegt ein Einigungsmangel vor, so dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist (§ 155 BGB, vgl. OLG Koblenz BeckRS 2007, 03480).
- OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19 Insofern liegt ein Einigungsmangel vor, so dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist (§ 155 BGB , vgl. OLG Koblenz BeckRS 2007, 03480).