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   OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12   

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OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12 (https://dejure.org/2013,28306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.03.2013 - 1 U 295/12 (https://dejure.org/2013,28306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. März 2013 - 1 U 295/12 (https://dejure.org/2013,28306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abdichtungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Gefahrträchtige Arbeiten" nicht überwacht: Architekt haftet trotz Gewährleistungsablaufs! (IBR 2013, 756)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Mainz, 02.01.2007 - 2 OH 13/06

    Ergänzungsgutachten nach Einwendungen: Kosten?

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Bis zu den genannten Zeitpunkten sei ein Hemmungstatbestand nicht verwirklicht worden, ungeachtet dessen, dass der Antrag im selbständigen Beweisverfahren LG Mainz - 2 OH 13/06 - ohnehin nicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, sondern durch die einzelnen Wohnungseigentümer eingereicht worden sei (fehlende Sachbefugnis).

    Sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Klageverfahren sei, wie es auch das Landgericht von Anfang an gesehen habe (Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 OH 13/06 - Beiakte Bl. 76 ff. GA), die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst als Antragstellerin bzw. Klägerin aufgetreten.

    Auf der Klägerseite ist allein die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 6 WEG ) Partei des vorliegenden Rechtsstreits geworden; nichts anderes gilt für das vorausgegangene selbständige Beweisverfahren LG Mainz - 2 OH 13/06 -.

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Handelte es sich nach alledem um bei der Bauabnahme besonders augenfällige Werkmängel der Sanierungsunternehmer, so hat das Landgericht zutreffend den Schluss gezogen, dass der Beklagte die von ihm vertraglich übernommene Bauüberwachung der besonders schadensträchtigen Gewerke entweder überhaupt nicht oder jedenfalls völlig unzureichend vorgenommen hat und diese Umstände der Klägerin nachfolgend - pflichtwidrig und arglistig handelnd - nicht mehr offenbart hat (vgl. BGH BauR 2004, 1476 ; 2010, 1966 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 1192 Tz. 33).

    Ohne Erfolg bleibt der Ansatz der Berufung, dem Beklagten habe zum Zeitpunkt der Bauabnahme das Bewusstsein der nicht vertragsgerechten Wahrnehmung der Bauüberwachungsaufgabe gefehlt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1604 = BauR 2010, 1966 Tz. 7).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Handelte es sich nach alledem um bei der Bauabnahme besonders augenfällige Werkmängel der Sanierungsunternehmer, so hat das Landgericht zutreffend den Schluss gezogen, dass der Beklagte die von ihm vertraglich übernommene Bauüberwachung der besonders schadensträchtigen Gewerke entweder überhaupt nicht oder jedenfalls völlig unzureichend vorgenommen hat und diese Umstände der Klägerin nachfolgend - pflichtwidrig und arglistig handelnd - nicht mehr offenbart hat (vgl. BGH BauR 2004, 1476 ; 2010, 1966 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 1192 Tz. 33).
  • OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99

    Verlegung einer Drainage ; Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Diese Regelung gilt auch für das hier zum 1. Januar 2002 einsetzende Überleitungsrecht (vgl. BGH NJW 2007, 1584 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 1092 Tz. 46; Palandt/Ellenberger, BGB , 71. Auflage 2012, Art. 229 EGBGB §§ 6, 7 Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 17.01.2013 - 1 U 215/12

    Architekt muss (nicht) auf eigene Fehler hinweisen!

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    c) Einer Auseinandersetzung mit einer etwaigen Sekundärhaftung des Beklagten als bauüberwachenden Architekten, die der Senat im Grundsatz allerdings auch nach dem In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform weiter für anwendbar hält (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2013 - 1 U 215/12 - Voit in: Bamberger/Roth a.a.O. § 634a Rn. 11), bedarf es nach alledem nicht mehr.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Handelte es sich nach alledem um bei der Bauabnahme besonders augenfällige Werkmängel der Sanierungsunternehmer, so hat das Landgericht zutreffend den Schluss gezogen, dass der Beklagte die von ihm vertraglich übernommene Bauüberwachung der besonders schadensträchtigen Gewerke entweder überhaupt nicht oder jedenfalls völlig unzureichend vorgenommen hat und diese Umstände der Klägerin nachfolgend - pflichtwidrig und arglistig handelnd - nicht mehr offenbart hat (vgl. BGH BauR 2004, 1476 ; 2010, 1966 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 1192 Tz. 33).
  • OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14).
  • OLG Koblenz, 30.09.2014 - 3 U 413/14

    Pflichten des die Bauaufsicht führenden Architekten; Pflicht zur Überwachung von

    Bei dem Gewerk der Fliesen- und Abdichtungsarbeiten in den Nässebereichen eines Schwimmbades, anders als in den Trockenbereichen, handelt es sich nicht um handwerkliche Selbstverständlichkeiten (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2013 - 1 U 295/13 - IBR 2013, 756, Juris Rn. 20; LG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 5 O 529/02 - BauR 2005, 746 ff. = IBR 2005, 228, Juris Rn.22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2005 - I-23 U 157/04 - zitiert nach Juris).

    Bei dem Gewerk der Fliesen- und Abdichtungsarbeiten in den Nässebereichen des Schwimmbades, anders als in den Trockenbereichen, handelte es sich entgegen der Auffassung der Berufung nicht um handwerkliche Selbstverständlichkeiten (OLG Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2013 - 1 U 295/13 - IBR 2013, 756, Juris Rn. 20; LG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 5 O 529/02 - BauR 2005, 746 ff. = IBR 2005, 228, Juris Rn.22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2005 - I-23 U 157/04 - zitiert nach Juris).

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