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   OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05   

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https://dejure.org/2006,9258
OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05 (https://dejure.org/2006,9258)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2006 - 12 U 61/05 (https://dejure.org/2006,9258)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2006 - 12 U 61/05 (https://dejure.org/2006,9258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Kriterien für die Bewertung der Unabwendbarkeit eines Unfalls; Bedeutung des Begriffs "Idealfahrer"; Unabwendbarkeit eines Unfalls für ein Motorradfahrer; Anforderungen an die Unmöglichkeit der Erbringung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; StVG a.F. § 7 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB a.F. § 852 Abs. 1; ; StVO § 2 Abs. 2

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit des Idealfahrers - Zusammenstoß von Motorradfahrer mit Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    a) Die Mithaftung des Fahrers des Pkw Opel Calibra, aufgrund dessen - offensichtlichen - Verschuldens ist hier unerheblich, weil es sich nur um eine Mithaftung im anteiligen Umfang als weiterer Gesamtschuldner geht (vgl. BGH VersR 2006, 369, 370).

    Damit verlangt § 7 Abs. 2 StVG a.F., dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337, 340 ff.; BGH VersR 2006, 369, 371).

  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83

    Notstand bei verkehrsbedingtem Ausweichen auf die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Deshalb kommt es nicht allein darauf an, ob das Ausweichmanöver des Erstbeklagten gegenüber dem Motorrad des G... M... als Verhalten eines Idealfahrers anzusehen ist (vgl. BGHZ 92, 357, 358), sondern auch darauf, ob er vorher die erforderliche Sorgfalt angewendet hat.
  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 16/65

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in einer engen Kurve entgegenkommenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Auch für einen auf der Mitte seiner Fahrbahnhälfte fahrenden Kraftfahrer kann ein Unfallereignis, das entscheidend auf der Fahrweise eines entgegenkommenden anderen Verkehrsteilnehmers beruht, unabwendbar sein (BGH VersR 1966, 1076).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70

    Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Schuldhaftes Verhalten eines Dritten schließt zudem nicht schon im Ansatz aus, dass der Unfall sich "beim Betrieb" des Fahrzeugs ereignet hat (BGH NJW 1971, 2030).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Eine Ausnahme vom Erfordernis der positiven Kenntnis kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnismöglichkeit wahrzunehmen und seine Berufung auf diese Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in seiner Lage unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (BGHZ 133, 192, 198 f.; BGH NJW 2003, 288, 289).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Erforderlich ist vielmehr auch die Kenntnis tatsächlicher Umstände zum Unfallhergang, die geeignet sind, die haftungsrechtliche Verantwortung eines anderen zu begründen (BGHR BGB § 852 Abs. 1 Kenntnis 4).
  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Auch im Rahmen der Gefährdungshaftung gilt zudem rechtlich der Grundsatz, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Unfall und einer eventuellen früheren Verkehrswidrigkeit des Kraftfahrers nur dann zu bejahen ist, wenn sich die durch die Verkehrswidrigkeit erhöhte Gefahrenlage als solche in dem Unfall aktualisiert hat (BGH NJW 1988, 58, 59).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Diese Kenntnis muss so weit gehen, dass der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos zu begründen (BGHZ 102, 246, 248).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    So gilt auch für ihn in der Regel der Vertrauensgrundsatz, nach dem sich der Kraftfahrer in gewissem Umfang darauf verlassen darf, dass andere Verkehrsteilnehmer sich sachgerecht verhalten, solange keine besonderen Umstände vorliegen, die geeignet sind, dieses Vertrauen zu erschüttern (BGH NJW 1986, 183, 184).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
    Damit verlangt § 7 Abs. 2 StVG a.F., dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337, 340 ff.; BGH VersR 2006, 369, 371).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

    Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des

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