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   OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99   

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https://dejure.org/2001,9824
OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99 (https://dejure.org/2001,9824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.2001 - 6 U 461/99 (https://dejure.org/2001,9824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 6 U 461/99 (https://dejure.org/2001,9824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bürgschaft; Hilfswiderklage; Vertragserfüllungsbürgschaft; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Auslegung; Generalunternehmervertrag

  • Judicialis

    BGB § 765; ; BGB § ... 767; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 232; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 17 Ziff. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/B § 17; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 6 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern unwirksam vereinbart: Umdeutung in "normale" Bürgschaft? (IBR 2001, 483)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99
    a) Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach der Rechtsprechung des BGH unangemessen im Sinne von § 9 AGBG, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH BauR 2000, 1498, 1499; BGH NJW 1997, 2598, 2599; BGH NJW 2000, 1110, 1112).

    Wird der Anspruch aus der Bürgschaft erfüllt, trifft den Bürgen oder den Hauptschuldner das Risiko der Bonität des Gläubigers (vgl. BGH NJW 1997, 2598, 2599; BGH Urteil vom 8. März 2001 -IX ZR 236/00-).

    Die Unangemessenheit der in Ziff.13.1 des Generalunternehmervertrages enthaltenen Vereinbarung über die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern hat zur Folge, dass diese vollständig und ersatzlos entfällt und der Kläger die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde gemäß § 812 Abs. 1 BGB verlangen kann (vgl. BGH WM 2000, 1299, 1301; BGH NJW 1997, 2598, 2599).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99
    a) Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach der Rechtsprechung des BGH unangemessen im Sinne von § 9 AGBG, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH BauR 2000, 1498, 1499; BGH NJW 1997, 2598, 2599; BGH NJW 2000, 1110, 1112).

    Eine solche teilweise Aufrechterhaltung der Vertragsklausel mit einem dem Auftragnehmer weniger belastenden Inhalt widerspräche dem in der Rechtsprechung des BGH seit langem anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener allgemeinen Geschäftsbedingungen und kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1113).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99
    a) Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach der Rechtsprechung des BGH unangemessen im Sinne von § 9 AGBG, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH BauR 2000, 1498, 1499; BGH NJW 1997, 2598, 2599; BGH NJW 2000, 1110, 1112).

    Es besteht indessen ein allgemein anzuerkennendes Sicherheitsinteresse des Auftraggebers (vgl. BGH BauR 2000, 1498, 1499).

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99
    Die Unangemessenheit der in Ziff.13.1 des Generalunternehmervertrages enthaltenen Vereinbarung über die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern hat zur Folge, dass diese vollständig und ersatzlos entfällt und der Kläger die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde gemäß § 812 Abs. 1 BGB verlangen kann (vgl. BGH WM 2000, 1299, 1301; BGH NJW 1997, 2598, 2599).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 461/99
    Wird der Anspruch aus der Bürgschaft erfüllt, trifft den Bürgen oder den Hauptschuldner das Risiko der Bonität des Gläubigers (vgl. BGH NJW 1997, 2598, 2599; BGH Urteil vom 8. März 2001 -IX ZR 236/00-).
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