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   OLG Koblenz, 28.06.2017 - 9 UF 191/17   

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https://dejure.org/2017,64131
OLG Koblenz, 28.06.2017 - 9 UF 191/17 (https://dejure.org/2017,64131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.2017 - 9 UF 191/17 (https://dejure.org/2017,64131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 9 UF 191/17 (https://dejure.org/2017,64131)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2017 - 9 UF 191/17
    Eine offensichtlich unrichtige Auskunft, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH I ZB 87/06) keine Erfüllung darstellt, vermag der Senat für die Erklärung der Antragsgegnerin vom 13. Oktober 2016 nicht festzustellen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist von einer offensichtlichen Unrichtigkeit u.a. auszugehen, wenn das Gegenteil rechtskräftig festgestellt ist (BGH I ZB 87/06).

  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 WF 92/21

    Verfahrenskostenhilfe für Inanspruchnahme der Mutter auf Auskunft über leiblichen

    In der Rechtsprechung wird der Anspruch auch für ein eheliches Kind gesehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 UF 191/17 - Rn. 2, zitiert nach juris) und es finden sich nicht nur vereinzelt Stimmen in der Literatur, die den Auskunftsanspruch im Grundsatz nicht auf Kinder ohne rechtlichen Vater beschränken (Budzikiewicz, in: Jauernig, BGB, 18. Aufl. 2021, Vorbemerkungen zu § 1591 Rn. 4; Löhnig, JA 2015, 641, 643; Schmidt, NZFam 2017, 881, 882; Siede, in: Palandt, BGB, 80. Aufl. 2021, Einf v § 1591 Rn. 2; unklar Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1598a Rn. 47; vgl. auch DJuF-Rechtsgutachten JA 2015, 244, 246, das allerdings erstellt wurde für Rechtsfragen aus Sicht des Vormunds, der im Fall eines nicht bekannten rechtlichen Vaters tätig werden könnte).

    Eine Erfüllung eines Auskunftsanspruchs tritt aber nicht ein, wenn die Auskunft offensichtlich unrichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Juli 2008 - I ZB 87/06 -, Rn. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 UF 191/17 - Rn. 11, zitiert nach juris), die Erklärung nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vorherein unglaubhaft ist.

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