Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25115
OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09 (https://dejure.org/2010,25115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 U 1484/09 (https://dejure.org/2010,25115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 U 1484/09 (https://dejure.org/2010,25115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 24; BGB § 812

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines unmittelbaren Kondiktionsanspruchs eines Käufers gegen die Bank bei Erteilung der Pfandfreigabe an einen Notar im Rahmen eines Grundstückkaufgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1; BGB § 814
    Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung nach Scheitern der Finanzierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungskauf: Leistungsstörungen im Mehrpersonenverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGHZ 105, 365 Juris Rn. 11 m.w.N.; 111, 46, 50).

    Unter Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB ist jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen, wobei sich die jeweilige Zweckrichtung nach dem Parteiwillen bestimmt (BGHZ 105, 365 Juris Rn. 13; BGHZ 61, 289; BGH WM 1983, 793).

    Decken sich hingegen die Vorstellungen der Beteiligten, so wird damit die Zweckrichtung einer Zuwendung - die Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinn - bestimmt (BGHZ 105, 365 ).

  • BGH, 10.02.2005 - VII ZR 184/04

    Umfang der Beurkundungspflicht bei einem Bauträgervertrag; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09
    Die Kläger verfolgten mit ihrer Zahlung an die Beklagte daher einen eigenen Leistungszweck, der über den mit der Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veräußerer verbundenen Leistungszweck hinausgeht (vgl. BGHZ 162, 157 = Urteil vom 10.02.2005 - VII ZR 184/04 - NJW 2005, 1356 ).

    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung vom 10.02.2005 - VII ZR 184/04 - BGHZ 162, 157 = NJW 2005, 1356 verwiesen.

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 173/03

    Rückabwicklung von Zahlungen auf eine abgetretene, nicht bestehende Forderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09
    Soweit die Beklagte in ihrem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenem Schriftsatz vom 25.10.2010 (GA 252) darauf verweist, dass der Senat darauf hingewiesen habe, dass der hiesige Fall mit dem vergleichbar sei, den der BGH in seinem Urteil vom 19.01.2005 ( VIII ZR 173/03, NJW 2005, 1369 ) entscheiden habe, sind diese Ausführungen verfehlt.
  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73

    Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09
    Unter Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB ist jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen, wobei sich die jeweilige Zweckrichtung nach dem Parteiwillen bestimmt (BGHZ 105, 365 Juris Rn. 13; BGHZ 61, 289; BGH WM 1983, 793).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76

    Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1484/09
    Der Rücktritt gestaltet das Vertragsverhältnis in ein Abwicklungsschuldverhältnis um und erstreckt sich auf den Vertrag im Ganzen (BGH NJW 1976, 1931 ; Palandt-Grüneberg, BGB , 69. Aufl., § 346 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht