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   OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96   

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https://dejure.org/1998,6905
OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96 (https://dejure.org/1998,6905)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.1998 - 11 U 1690/96 (https://dejure.org/1998,6905)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 11 U 1690/96 (https://dejure.org/1998,6905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Buchgrundschuld ; Duldung einer Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld ; Anfechtung einer Erklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1178
  • WM 1999, 2068
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03

    Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die

    Die Forderung, die den Anlass für die Grundschuldbestellung bildete, bleibt daher wirksam gesichert (vgl. BGHZ 131, 55; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1178; Gaberdiel, aaO., Rdnr. 686).
  • OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 8 U 139/10

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen betreffend die Staatliche Kreditanstalt

    Er muss beweisen, dass das Darlehen nicht gewährt worden ist, weiterhin trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für die Rückführung des Darlehens (vgl. OLG Koblenz WM 1999, 2068, 2071. Schimanski/Bunte/Lwowski/Epp a.a.O., § 94 Rn. 302).
  • LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02

    Aufhebungsvertrag, Widerrufsrecht, Arbeitnehmer als Verbraucher, Haustürgeschäft

    Durch den Aufhebungsvertrag als solchen wird jedoch eine Schuld des Arbeitnehmers nicht begründet; vielmehr handelt es sich um einen Verfügungsvertrag (s. Palandt-Heinrichs, 62. Aufl., Überbl. v. § 311 Rn. 6), auf den nach der bisherigen Rechtslage das Haustürwiderrufsgesetz nicht anwendbar war (vgl. zur Grundschuldbestellung OLG Koblenz 29 1.1998, NJW-RR 1999, 1178).
  • OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: Wegfall

    Die hier von der Klägerin und ihrem Ehemann unstreitig am 01.02.1993 wirksam bestellte Sicherungsgrundschuld (Anlage K 3) ist als solche schon wegen der notariellen Beurkundung nicht nach dem HWiG widerrufbar (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG) und wäre im übrigen als abstraktes dingliches Rechtsgeschäft auch nicht auf den Abschluss eines Vertrags über eine entgeltliche Leistung gerichtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1178).
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