Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung einer Buchgrundschuld ; Duldung einer Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld ; Anfechtung einer Erklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbarkeit des HWiG auf Grundschuldbestellung; Einschränkung der weiten Zweckerklärung bei Drittgrundschuld; Beweislast für gesicherte Forderung
Verfahrensgang
- LG Trier, 30.10.1996 - 5 O 209/95
- OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1178
- WM 1999, 2068
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94
Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91
Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.09.1995 - XI ZR 199/94
Bestellung einer Sicherungsgrundschuld als entgeltliche Leistung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94
Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91
Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95
Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.10.1990 - XI ZR 205/89
Rechte des Sicherungsgebers nach Abtretung einer durch Grundschuld gesicherten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96
Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.03.1996 - I R 182/94
Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer - …
- BGH, 11.01.1996 - IX ZR 56/95
Vorlegung an den EuGH betreffend die Anwendung der Richtlinie vom 20.12.1985 auf …
- BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87
Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber …
- OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03
Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die …
Die Forderung, die den Anlass für die Grundschuldbestellung bildete, bleibt daher wirksam gesichert (vgl. BGHZ 131, 55; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1178;… Gaberdiel, aaO., Rdnr. 686). - OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 8 U 139/10
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen betreffend die Staatliche Kreditanstalt …
Er muss beweisen, dass das Darlehen nicht gewährt worden ist, weiterhin trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für die Rückführung des Darlehens (vgl. OLG Koblenz WM 1999, 2068, 2071. Schimanski/Bunte/Lwowski/Epp a.a.O., § 94 Rn. 302). - LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02
Aufhebungsvertrag, Widerrufsrecht, Arbeitnehmer als Verbraucher, Haustürgeschäft
Durch den Aufhebungsvertrag als solchen wird jedoch eine Schuld des Arbeitnehmers nicht begründet; vielmehr handelt es sich um einen Verfügungsvertrag (…s. Palandt-Heinrichs, 62. Aufl., Überbl. v. § 311 Rn. 6), auf den nach der bisherigen Rechtslage das Haustürwiderrufsgesetz nicht anwendbar war (vgl. zur Grundschuldbestellung OLG Koblenz 29 1.1998, NJW-RR 1999, 1178). - OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: Wegfall …
Die hier von der Klägerin und ihrem Ehemann unstreitig am 01.02.1993 wirksam bestellte Sicherungsgrundschuld (Anlage K 3) ist als solche schon wegen der notariellen Beurkundung nicht nach dem HWiG widerrufbar (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG) und wäre im übrigen als abstraktes dingliches Rechtsgeschäft auch nicht auf den Abschluss eines Vertrags über eine entgeltliche Leistung gerichtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1178).