Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.01.2010 - 5 U 1204/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz - 2 O 492/05
- OLG Koblenz, 29.01.2010 - 5 U 1204/09
- OLG Koblenz, 24.02.2010 - 5 U 1204/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2010 - 5 U 1204/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats führt eine Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung nur dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte (BGH in VersR 1999, 1282, [BGH 06.07.1999 - VI ZR 290/98] Medizinrecht 2004, 559). - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2010 - 5 U 1204/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats führt eine Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung nur dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte (BGH in VersR 1999, 1282, [BGH 06.07.1999 - VI ZR 290/98] Medizinrecht 2004, 559).
- VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
Aufnahme in den Krankenhausplan; Nebenbestimmung; Verpflichtung, medizinische …
so OLG Koblenz, Beschluss vom 29.1.2010 - 5 U 1204/09 -, zitiert nach juris.