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   OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05   

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https://dejure.org/2006,13896
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05 (https://dejure.org/2006,13896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2006 - 12 U 218/05 (https://dejure.org/2006,13896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 12 U 218/05 (https://dejure.org/2006,13896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchfahren der Brückenunterführung einer Bundesautobahn mit einem deutlich die erlaubte Höhe überragenden Lkw samt Ladung ohne behördliche Ausnahmegenehmigung als grobe Fahrlässigkeit; Geltung der gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen bei vorsätzlicher ...

  • Judicialis

    HGB § 428; ; HGB § 435

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung als Unterfrachtführer für Beschädigung der Lkw-Ladung bei Durchfahren einer Brückenunterführung - fehlende Ausnahmegenehmigung für Durchführung der Transportfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05
    Auch die subjektive Komponente der groben Fahrlässigkeit und des Bewusstseins des Beklagten, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGHZ 158, 322, 328), liegt nach dem Gesamtablauf auf der Hand.

    Zudem kann der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe nahe liegen (BGHZ 158, 322, 329).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 193/05

    Frachtvertrag: Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers bei Verlust des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05
    Er ist vielmehr gehalten, dessen Informationsdefizit durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf seines Betriebs und zu den von ihm ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (OLG Stuttgart OLG-Report Stuttgart 2006, 226, 227 f.).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05
    Das Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem deutlich die erlaubte Durchfahrtshöhe überragenden Lkw samt Ladung ist zumindest als grobe Fahrlässigkeit anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 532 f.).
  • OLG München, 11.01.2024 - 24 U 2706/19

    Grober Behandlungsfehler, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Auch wenn es nicht möglich war, eine konkrete Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Gerätes zu identifizieren, ist der Senat aufgrund des gesamten Verfahrensstoffes im Wege des Ausschlussverfahrens (vgl. dazu etwa BGH [2. Strafsenat] vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89 - juris Rn. 27; [2. Strafsenat] vom 30.03.2016 - 2 StR 405/15 - juris Rn. 7; OLG Rostock vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 - juris Rn. 7; OLG Koblenz vom 29.05.2006 - 12 U 218/05 - juris Rn. 10; OLG Celle vom 23.03.2017 - 7 U 134/16 - juris Rn. 35) davon überzeugt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dass es eine Insuffizienz des der Klägerin zugeführten Gasgemisches war, die zu der bei ihr aufgetretenen Hypoxie geführt hat.
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