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   OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08   

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https://dejure.org/2009,5823
OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08 (https://dejure.org/2009,5823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2009 - 10 U 1297/08 (https://dejure.org/2009,5823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 10 U 1297/08 (https://dejure.org/2009,5823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers bei durch Mieter verursachten Brandschäden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Brandschaden durch Mieter - Anspruch Gebäudeversicherung

  • Judicialis

    VVG § 52 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 548

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 52 Abs. 2 Satz 1; BGB § 548
    Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers bei durch Mieter verursachten Brandschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter verursacht Brand: Ansprüche des Gebäudeversicherers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regressverzichtsabkommen schließt Ausgleichsansprüche aus! (IMR 2009, 401)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08
    Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. analog gegen die Beklagte nach den vom Bundesgerichtshof in den Grundsatzentscheidungen vom 13. September 2006 (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1530) aufgestellten Regeln vorliegen.

    Zur Rechtslage ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass dem Gebäudeversicherer in entsprechender Anwendung der für die Doppelversicherung gemäß § 59 VVG a. F. geltenden Grundsätze ein unmittelbarer Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters auf anteiligen Ausgleich des durch diesen leicht fahrlässig an dem Gebäude, in welchem sich die Mietwohnung befindet, verursachten Schadens zusteht, wenn es ihm nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien verwehrt ist, den Mieter selbst wegen dieser Schäden in Regress zu nehmen (BGHZ 169, 86 ff. sowie Urteil vom 18. Juni 2008 - Az: IV ZR 108/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 169, 86 ff. sowie Urteil vom 18. Juni 2008 - Az: IV ZR 108/06) hat der Ausgleich nach dem Verhältnis der jeweiligen Leistungspflicht der beteiligten Versicherer zu erfolgen.

  • BGH, 18.06.2008 - IV ZR 108/06

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08
    Zur Rechtslage ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass dem Gebäudeversicherer in entsprechender Anwendung der für die Doppelversicherung gemäß § 59 VVG a. F. geltenden Grundsätze ein unmittelbarer Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters auf anteiligen Ausgleich des durch diesen leicht fahrlässig an dem Gebäude, in welchem sich die Mietwohnung befindet, verursachten Schadens zusteht, wenn es ihm nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien verwehrt ist, den Mieter selbst wegen dieser Schäden in Regress zu nehmen (BGHZ 169, 86 ff. sowie Urteil vom 18. Juni 2008 - Az: IV ZR 108/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 169, 86 ff. sowie Urteil vom 18. Juni 2008 - Az: IV ZR 108/06) hat der Ausgleich nach dem Verhältnis der jeweiligen Leistungspflicht der beteiligten Versicherer zu erfolgen.

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, NJW 2006, 513, 514 m w. N.).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1297/08
    Dabei kann dem Versicherungsnehmer bei der Lektüre der Versicherungsbedingungen nicht jedes eigene Nachdenken erspart werden (BGH, NJW-RR 2005, 902 = VersR 2005, 639 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Dabei kann dem Versicherungsnehmer bei der Lektüre der Versicherungsbedingungen nicht jedes eigene Nachdenken erspart werden (BGH, NJW-RR 2005, 902 = VersR 2005, 639 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 29. Mai 2009 - 10 U 1297/08, bei juris Rz. 51).
  • LG Darmstadt, 18.09.2019 - 11 O 89/18

    Muss der Mieter einen versicherten Brandschaden ersetzen?

    Diese Grundsätze sind gleichermaßen anwendbar, wenn der ausgleichpflichtige Gebäudeversicherer Zahlung vom ausgleichpflichtigen Haftpflichtversicherer verlangt (vgl. OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3968; OLG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 19.2.2016, - 19.2.2015 -, juris).
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