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   OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04   

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OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04 (https://dejure.org/2005,4962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2005 - 12 U 538/04 (https://dejure.org/2005,4962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2005 - 12 U 538/04 (https://dejure.org/2005,4962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstehenmüssen des Herstellers eines Produktes für Konstruktionsfehler und Fabrikationsfehler; Bestehen einer Hinweispflicht des Herstellers bzgl. Gefahren; Erstreckung der Warnpflicht auf Fehlgebrauch; Voraussetzung für das Entfallen einer Warnpflicht; Begriff der ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 823 Abs. 1; ; BGB § 843; ; BGB § 847; ; ProdHaftG § 1; ; ProdHaftG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; ProdHaftG § 1 Abs. 4 Satz 1; ; ProdHaftG § 3; ; ProdHaftG § 8; ; ProdHaftG § 9; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produkthaftung bei unterlassener Warnung vor einem nahe liegenden Fehlgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Produkthaftung, Warnpflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 169
  • NZV 2006, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, dass er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 f.).

    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).

    Die Notwendigkeit einer bestimmten Instruktion hat der Kläger darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 80, 186, 198; 116, 60, 73).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, dass er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 f.).

    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).

  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93

    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1994, 3349, 3350; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, dass er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1994, 3349, 3350; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84

    Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99

    Produkthaftung auf dem Gebiet der Freizeittechnik

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
    Fehlerhaft ist das Produkt nur, wenn es objektiv nicht die Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem entsprechenden Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248, 1249).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95

    Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

  • OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92

    Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2001 - 7 U 117/99

    Anforderungen an Konstruktion und Instruktion bei einer Buschholzhackmaschine

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

  • OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07

    Produkthaftung wegen konstruktiv unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters

    Dabei hat der Begriff des Fehlers, wie er sich aus § 3 ProdHaftG ergibt, gleichermaßen Bedeutung für den Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB (vgl. zuletzt OLG Koblenz NJW-RR 2006, 169).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13

    Produkthaftung: Haftung des Herstellers eines zum Selbstaufbau vertriebenen

    Die nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen beurteilen sich grundsätzlich nach denselben (objektiven) Maßstäben wie die Verkehrspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 2009, 1669; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 169; Staudinger/Oechsler, BGB, 2009, Einl. ProdHaftG, Rz. 33, § 3 ProdHaftG, Rzn. 13, 19; Palandt/Sprau, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2007 - 17 U 11/06

    Zur Produkthaftung wegen verendeter Hunde aufgrund der in einem Düngemittel

    Die Definition dessen, was ein Fehler des Produktes ist, kann der Gesetzesdefinition in § 3 Produkthaftungsgesetz entnommen werden, weil sich die Produkthaftung aus unerlaubter Handlung in der Anspruchsentstehung - nicht jedoch im Haftungsumfang, der weiter ist - von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur durch das Erfordernis des Verschuldens unterscheidet (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 2006, 169 ff).
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