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OLG Koblenz, 29.10.1993 - 2 U 152/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trennung der mangelhaften Sache nicht ohne Nachteil für Anspruchsteller bei Anspruch aus Gesamtwandelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 § 462 § 469
Gesamtwandelungsrechts bei Mängeln von Teilen eines komplexen Kaufvertrags im Falle einer einheitlichen (Kauf-) Sache sowie bei einheitlichem (Kauf-)Vertrag über mehrere Sachen
Verfahrensgang
- LG Trier, 20.12.1991 - 2 O 7/91
- OLG Koblenz, 29.10.1993 - 2 U 152/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1206
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92
Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86
Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.11.1971 - VIII ZR 155/70
Kein Ausschluss der Wandlung des Kaufvertrages durch die Verkaufs-und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 04.10.1991 - 2 U 403/88
Anrechnung von Vorteilen aus dem Gebrauch einer Kaufsache bei Rückabwicklung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw. …
Zwar ergibt sich dieses Recht nicht aus dem Erwerb einer einheitlichen Kaufsache Beim Kauf mehrerer Gegenstände kommt ein solches Gesamtwandlungsrecht in Betracht, wenn ein einheitlicher Kaufvertrag hinsichtlich einer einheitlichen Kaufsache abgeschlossen worden ist, wobei für die Bewertung die Verkehrsanschauung und nicht der Wille der Parteien maßgeblich ist (vgl. BGHZ 102, 135, 148 f. [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] ; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1206 [OLG Koblenz 29.10.1993 - 2 U 152/92] ).