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   OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02   

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https://dejure.org/2002,2955
OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02 (https://dejure.org/2002,2955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2002 - 10 U 211/02 (https://dejure.org/2002,2955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2002 - 10 U 211/02 (https://dejure.org/2002,2955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Zumutbarkeit einer Betriebsumorganisation bei einem spezialisierten Architekten mit besonderem Fachwissen; Voraussetzungen einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    Bes. Vereinb. d. Ergänz. Bed. betr. d. Zusatzvers. f. Berufsunfähigkeit § 20 Nr. 1; ; Bes. Vereinb. d. Ergänz. Bed. betr. d. Zusatzvers. f. Berufsunfähigkeit § 21 Nr. 1 a) i.V.m. N... r. 102; ; BB-BUZ § 1 (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1
    Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Architekten mit hoher Spezialisierung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei einem Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Berufsunfähigkeit eines hochspezialisierten Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für selbstständigen Architekten (IBR 2004, 1010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 682
  • NZBau 2003, 569
  • VersR 2003, 759 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

    Sp.: Senatsurteile 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    Er übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundhheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. 12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re.
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    Sp.: Senatsurteile 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168).
  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
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