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OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kaufvertrag über Perserteppiche; Höhe des Schadensersatzes bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; Keine anderweitige Rechtshängigkeit bei Aufrechnung mit einer eingeklagten Schadensersatzforderung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 463
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.08.1985 - 2 O 317/83
- OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
Papierfundstellen
- MDR 1987, 322
- VersR 1987, 723
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 02.10.1907 - V 8/07
Schadensersatz beim Betruge
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
wenn die Stahlausführung eines bestimmten Uhrmodells nach Vergoldung des Stahlgehäuses betrügerisch als das ebenfalls im Lieferprogramn des Uhrenherstellers existierende Massivgoldmodell veräußert wird (dann ist der Wert des Goldmodells abzüglich des erlangten Kaufpreises zu vergüten) oder wenn der zugesicherte oder vorgespiegelte Mietertrag eines verkauften Hauses geringer als angegeben ist (es kommt dann die auf der Basis der Mindermiete nach anerkannten Wertermittlungsgrundsätzen festgestellte Minderung des Ertragswertes des Hauses als Schadensersatzbetrag in Betracht, RGZ 66, 335 ff; BGH NJW 1981, 45 ff.). - BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 227/81
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens des Mangels …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
Sie sind z. B. dann gegeben, wenn arglistig verschwiegen wird, daß ein verkaufter PKW mit einem nicht typengerechten Motor ausgestattet ist (dann sind die Kosten für die Umrüstung auf einen typengerechten Motor zu vergüten. BGH NJW 1983, 1424 f.). - BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78
Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
wenn die Stahlausführung eines bestimmten Uhrmodells nach Vergoldung des Stahlgehäuses betrügerisch als das ebenfalls im Lieferprogramn des Uhrenherstellers existierende Massivgoldmodell veräußert wird (dann ist der Wert des Goldmodells abzüglich des erlangten Kaufpreises zu vergüten) oder wenn der zugesicherte oder vorgespiegelte Mietertrag eines verkauften Hauses geringer als angegeben ist (es kommt dann die auf der Basis der Mindermiete nach anerkannten Wertermittlungsgrundsätzen festgestellte Minderung des Ertragswertes des Hauses als Schadensersatzbetrag in Betracht, RGZ 66, 335 ff; BGH NJW 1981, 45 ff.).
- OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81
Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
Die anpreisende Verwendung dieses Begriffes als wesentlicher Kaufanreiz durch einen sachkundigen Teppichverkäufer durfte und konnte der Beklagte - gleich, ob noch der bestrittene Zusatz gemacht worden ist, daß im Falle des Kaufs auch eine Echtheitsurkunde zur Verfügung gestellt werde - als Käufer dahin verstehen, daß verkäuferseits für die Echtheit der Perserteppiche eingestanden werde (vgl. zur Echtheitsbezeichnung auch OLG Frankfurt, NJW 1982, 652). - RG, 05.03.1931 - VI 526/30
Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist aber entsprechend § 463 BGB auch dann zu leisten, wenn dem Käufer arglistig das Vorhandensein einer nicht existierenden Eigenschaft der Kaufsache vorgespiegelt wird (RGZ 132, 76/78 und BGH WM 1975, 231); auch die deliktische Haftung geht dann auf das Erfüllungsinteresse (RGZ 103, 160; BGH NJW 1969, 238). - BGH, 19.11.1968 - VI ZR 186/67
Rechtsschutzinteresse für negative Feststellungsklagen bei Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.1986 - 3 U 1135/85
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist aber entsprechend § 463 BGB auch dann zu leisten, wenn dem Käufer arglistig das Vorhandensein einer nicht existierenden Eigenschaft der Kaufsache vorgespiegelt wird (RGZ 132, 76/78 und BGH WM 1975, 231); auch die deliktische Haftung geht dann auf das Erfüllungsinteresse (RGZ 103, 160; BGH NJW 1969, 238).