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   OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07   

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OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07 (https://dejure.org/2007,75197)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.2007 - 2 Ss 162/07 (https://dejure.org/2007,75197)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 2 Ss 162/07 (https://dejure.org/2007,75197)
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  • BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98

    Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    bb) Wird eine Täuschung - wie hier über die Feuchtigkeitsschäden - schon im Rahmen, des Verpflichtungsgeschäfts begangen und wirkt sie in der Erfüllungsphase fort (sog. unechter Erfüllungsbetrug), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den jeweiligen Leistungen entscheidet (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BayObLG NJW 1987, 2452; 99, 663; Tröndle/Fischer a.a.O.; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdnr. 53; SK-Hoyer, StGB , 60, Lfg. 7. Aufl. [Februar 2004] § 263 Rdnr. 243).

    darüber hinaus Prozesskosten oder sonstige Kosten im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden sind, unterfallen diese mittelbaren Schäden nicht § 263 StGB (vgl. BayObLG NJW 1999, 663, 664).

  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 76/94

    Urteilsinhalt bei der Schätzung einer Werklohnminderung sowie Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    welche Beeinträchtigung nach dieser Herstellung verbleibt (vgl. zur zivilrechtlichen Rechtsprechung: BGH NJW-RR 1997, 688 [BGH 17.12.1996 - X ZR 76/94] ; Bamberger/Roth; BGB, § 638 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83

    Fassadenbauer - § 263 StGB, Erfüllungsbetrug, erlangte vertragliche Position als

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Daraus folgt, dass bei Lieferung einer mängelbehafteten Sache ein Schaden selbst dann gegeben ist, wenn der Wert der mängelbehafteten Sache dem Wert der Gegenleistung entspricht oder diesen sogar übersteigt ( BGHSt 32, 211, 213 f.; Tiedemann a.a.O. § 263 Rdnr. 202; SK-Hoyer a.a.O.: § 263 Rdnr. 42).
  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 5 St 14/87

    Täuschung über Umstände beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    bb) Wird eine Täuschung - wie hier über die Feuchtigkeitsschäden - schon im Rahmen, des Verpflichtungsgeschäfts begangen und wirkt sie in der Erfüllungsphase fort (sog. unechter Erfüllungsbetrug), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den jeweiligen Leistungen entscheidet (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BayObLG NJW 1987, 2452; 99, 663; Tröndle/Fischer a.a.O.; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdnr. 53; SK-Hoyer, StGB , 60, Lfg. 7. Aufl. [Februar 2004] § 263 Rdnr. 243).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Bei der insoweit nur möglichen Schätzung (vgl. BGHSt 36, 320, 328; 38, 38, 186, 193; Lackner/Kühl a.a.O. § 263 Rdnr. 36) wird man sich in der Regel daran orientieren können, welcher Betrag zur Herstellung der Mangelfreiheit erforderlich ist und gff.
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Deshalb war im vorliegenden Fall die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH NStZ 2004, 504 [BGH 17.12.2003 - 1 StR 445/03] m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    bb) Wird eine Täuschung - wie hier über die Feuchtigkeitsschäden - schon im Rahmen, des Verpflichtungsgeschäfts begangen und wirkt sie in der Erfüllungsphase fort (sog. unechter Erfüllungsbetrug), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den jeweiligen Leistungen entscheidet (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BayObLG NJW 1987, 2452; 99, 663; Tröndle/Fischer a.a.O.; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdnr. 53; SK-Hoyer, StGB , 60, Lfg. 7. Aufl. [Februar 2004] § 263 Rdnr. 243).
  • OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01

    Betrug, Vermögensschaden, Gebrauchtwagen, arglistige Täuschung, Unfallfreiheit,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Für einen Vermögensschaden reicht es nicht aus, dass der Käufer ohne die Täuschung durch den Verkäufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; denn durch den Betrugstatbestand wird lediglich das Vermögen, nicht aber die Verfügungsfreiheit geschützt (vgl. Senat, 2 Ss 156/01 - Beschluss vom 5. Juni 2001 ).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, dass der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens mehr weggibt, als er zurückerhält (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 69).
  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Zwar lässt sich noch keine dauerhafte Rechtseinbuße und daher auch kein Vermögensschaden feststellen, wenn die getäuschte Vertragspartei ohne Beweisschwierigkeiten und nennenswertes Prozessrisiko z.B. Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte geltend machen kann (vgl. BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 424; Tiedemann in Leipziger-Kommentar, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdnr. 176).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

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