Rechtsprechung
OLG Koblenz, 31.08.2006 - 5 U 588/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislastverteilung bei einfachen ärztlichen Diagnosefehlern; Grundsätzlicher Schuldvorwurf bei einer irrtümlichen Diagnose; Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs bei viermonatiger Verzögerung einer gebotenen Fingeroperation
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Diagnosefehler - Beweislast bei einfachen und groben Fehler
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286
Voraussetzungen für Beweislastumkehr bei Diagnosefehler. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie, Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei ärztlichem Diagnosefehler, Höhe des Schmerzensgeldes bei Verzögerung einer Fingeroperation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Diagnosefehler bei Beurteilung einer Röntgenaufnahme
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ringfinger beim Sturz verrenkt - Unfallchirurg stellte Finger mit Schiene ruhig, statt zu operieren
Besprechungen u.ä.
- arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Diagnosefehler als grober Behandlungsfehler?
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 31.03.2006 - 10 O 582/04
- OLG Koblenz, 31.08.2006 - 5 U 588/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1612
- VersR 2006, 1547
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 5 U 588/06
Dasselbe würde für den Fall gelten, dass der Beklagte eine Befunderhebung unterlassen hätte, die zusätzlich geboten gewesen wäre und die die klare Indikation für eine sofortige Operation des Ringfingers verdeutlich hätte (BGH NJW 2003, 2827, 2828).Irrtümer in der Stellung einer Diagnose erlauben nicht einmal den verlässlichen Schluss auf eine einfache Fahrlässigkeit (BGH NJW 2003, 2827).
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 5 U 588/06
Ein derartiger Vorwurf verlangt regelmäßig eine fundamental falsche Einschätzung (BGH NJW 1996, 1589, 1590), die offensichtlich gegen bewährte medizinische Regeln und Erkenntnisse verstößt und aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil sie einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (…Sprau, aaO., § 823 Rdnr. 136, 162).
- OLG Koblenz, 26.08.2014 - 5 U 222/14
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei einem Diagnosefehler
Die Berufung meint, nach den Maßstäben der Entscheidung VI ZR 304/02 des Bundesgerichtshofs und des Senatsurteils 5 U 588/06 müsse auch im Streitfall von einer Haftung des Beklagten ausgegangen werden.Im Senatsurteil vom 31. August 2006 - 5 U 588/06 - ist unter anderem entschieden, dass beim einfachen ärztlichen Diagnosefehler der Patient beweisen muss, dass der weitere Kausalverlauf bei richtiger Diagnose und Behandlung günstiger gewesen wäre.
- OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler
»Zur Frage, ob die unrichtige Deutung einer mit bildgebenden Verfahren hergestellten Aufnahme stets als grober Behandlungsfehler zu werten ist (Klarstellung zu OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1612 = VersR 2006, 1547 m. abl. Anm. Jaeger).«. - OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11
LWK 2-Fraktur - Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung und deren …
Mit Blick auf die in der Praxis wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus und der Mehrdeutigkeit von vielen Krankheitssymptomen häufig vorkommenden Irrtümer bei der Diagnosestellung wertet die Rechtsprechung objektiv fehlerhafte Interpretationen erhobener Befunde nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler (BGH VersR 2003, 1256; NJW 1992, 2962; 1988, 1513; OLG Koblenz VersR 2006, 1547; OLG München NJW 2006, 1883; OLG Hamm OLGR 2002, 217; OLG Naumburg OLGR 2002, 39; OLG Stuttgart OLGR 2002, 251; 404; OLG Frankfurt VersR 1997, 1358).