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   OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07   

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https://dejure.org/2008,11901
OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07 (https://dejure.org/2008,11901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2008 - 10 U 1268/07 (https://dejure.org/2008,11901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 10 U 1268/07 (https://dejure.org/2008,11901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines Boxenlaufstalls

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ProdHaftG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; ProdHaftG § 3; ; ZPO § 286; ; ZPO § 448

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines Boxenlaufstalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Windschutzanlage für landwirtschaftlichen Betrieb: Keine Haftung des Herstellers für verletztes Kind

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muss der Hersteller eines Erzeugnisses darüber hinaus für solche Schäden einstehen, die eintreten, weil er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 ff.).

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 ff.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muss der Hersteller eines Erzeugnisses darüber hinaus für solche Schäden einstehen, die eintreten, weil er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 ff.).

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 ff.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muss der Hersteller eines Erzeugnisses darüber hinaus für solche Schäden einstehen, die eintreten, weil er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 ff.).
  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84

    Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 ff.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muss der Hersteller eines Erzeugnisses darüber hinaus für solche Schäden einstehen, die eintreten, weil er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 64, 46, 49; 116, 60, 65; BGH NJW 1987, 372, 373; 1999, 2815 ff.).
  • LG Coburg, 27.09.2006 - 11 O 40/06

    Glühende Papilloten: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteilsausspruchs zu Ziffer 1 des am 28. August 2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Trier, Az: 11 O 40/06, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedenfalls 20.000 EUR, nebst 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 ff.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99

    Produkthaftung auf dem Gebiet der Freizeittechnik

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Abzustellen ist objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248).
  • BGH, 14.05.1996 - VI ZR 158/95

    Haftung des Zulieferers für die Mangelfreiheit von Produkten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
    Als Zulieferer hat die Zweitbeklagte nämlich wie jeder Produzent dafür einzustehen, dass das von ihr gefertigte Produkt im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs auch in der Weiterverarbeitung durch andere in vollem Umfang fehlerfrei und ohne Gefährdung des Eigentums Dritter eingesetzt werden kann (BGH NJW 1996, 2224 - 2226).
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