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   OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08   

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OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08 (https://dejure.org/2009,35912)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2009 - 6 U 2328/08 (https://dejure.org/2009,35912)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 6 U 2328/08 (https://dejure.org/2009,35912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß bei Arzneimittelabgabe: Bundesweiter Versand eines Defekturarzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 127/06

    Auslegung der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs"

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08
    Darüber hinaus habe das Landgericht - in Abweichung von den überzeugenden Darlegungen des OLG Hamburg in dessen Entscheidung vom 11. Oktober 2007, Az. 3 U 127/06 - verkannt, dass § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG die Abgabe von Defektur-Arzneimitteln nur "im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs", d. h. ausschließlich im üblichen - nämlich im herkömmlichen - Einzugs- und Versorgungsbereich der Apotheke gestatte.

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamburg in seiner Entscheidung Az. 3 U 127/06, wonach ein empirisches Moment im Sinne der Herkömmlichkeit, des bislang Üblichen, auch in die Auslegung des letztgenannten Elements einfließen müsse bzw. wonach mit der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" auch zum Ausdruck gebracht werde, dass die Produktion nur für ein regional begrenztes Gebiet, nämlich für den üblichen Versorgungs- und Einzugsbereich einer Apotheke gelte, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Im Hinblick auf die von dem der Entscheidung des OLG Hamburg, Az. 3 U 127/06 zugrunde gelegten Verständnis abweichende Auslegung des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG war nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08
    Nicht von der Zulassungsfreiheit umfasst sind hingegen Fertigarzneimittel, die durch einen industriellen Hersteller produziert werden (vgl. Begr. des RegE zum 4. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drs. 11/5373, S. 13, zitiert nach BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest).

    Stehen demnach nach Wortlaut und Systematik der Ausnahmevorschrift des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG einer Herstellung von Defekturarzneimitteln zum Zwecke der Abgabe im Versandwege nicht entgegen, erlaubt auch die klägerseits weiter angeführte Erwägung, wonach das weitere Tatbestandsmerkmal der "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" auf die Auslegung des Merkmals der Bestimmung der Medikamente zur "Abgabe im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis" ausstrahle, keine abweichende Beurteilung: Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Atemtest" (GRUR 2005, 778) ausgeführt hat, grenzt dieses Merkmal allein den tatsächlichen Umstand einer "handwerklichen" Produktion von Fertigarzneimitteln von einer industriellen Fertigung ab, besagt hingegen nichts zur Reichweite der - rechtlich, nämlich nach den Vorschriften des ApoG zu bestimmenden - "bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis".

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 265/05

    Gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke als Teil des

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08
    Er verteidigt die in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Gesetzesauslegung als semantisch, systematisch und teleologisch zutreffend und betont ergänzend, für das vom Landgericht gewonnene Verständnis spreche zusätzlich der Gesichtspunkt einer einheitlichen Auslegung des Begriffs "üblicher Apothekenbetrieb", hätten doch auch verschiedene Verwaltungsgerichte (VG Regensburg, Beschluss vom 21.04.2004, RO 5 S 04.646; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2006, 11 LC 265/05) im Kontext des § 13 Abs. 2 Nr. 1 AMG befunden, dass unter das Tatbestandsmerkmal alle gesetzlich erlaubten Verhaltensweisen zu subsumieren seien.
  • LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Reichweite einer Apothekenbetriebserlaubnis;

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 31. Januar 2008, Az. 7 O 11242/07, wird zurückgewiesen.
  • VG Regensburg, 21.04.2004 - RO 5 S 04.646

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Herstellens und Versendens von homöopathischen

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08
    Er verteidigt die in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Gesetzesauslegung als semantisch, systematisch und teleologisch zutreffend und betont ergänzend, für das vom Landgericht gewonnene Verständnis spreche zusätzlich der Gesichtspunkt einer einheitlichen Auslegung des Begriffs "üblicher Apothekenbetrieb", hätten doch auch verschiedene Verwaltungsgerichte (VG Regensburg, Beschluss vom 21.04.2004, RO 5 S 04.646; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2006, 11 LC 265/05) im Kontext des § 13 Abs. 2 Nr. 1 AMG befunden, dass unter das Tatbestandsmerkmal alle gesetzlich erlaubten Verhaltensweisen zu subsumieren seien.
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 129/09

    Injektionslösung - UWG § 4 Nr. 11; AMG § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Satz 1;

    weiterverfolgt hat, ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 U 2328/08, juris).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 107/09

    Handlanger

    Die entsprechenden Feststellungen, auf die das Berufungsgericht diese Beurteilung aufgebaut hat, reichen entgegen der Ansicht der Revision zumal deshalb aus, weil § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG eine Ausnahme von der für Arzneimittel nach § 21 Abs. 1 AMG grundsätzlich bestehenden Zulassungspflicht regelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005, BGHZ 163, 265, 272 - Atemtest; OLG München, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 U 2328/08, juris Rn. 30, 32 und 34; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 108. Lief. 2008, § 21 AMG Anm. 33; Guttmann in Prütting aaO § 21 AMG Rn. 8).
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