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   OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16   

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https://dejure.org/2016,31145
OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16 (https://dejure.org/2016,31145)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2016 - 7 St 1/16 (https://dejure.org/2016,31145)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2016 - 7 St 1/16 (https://dejure.org/2016,31145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Überprüfbarkeit der Verfolgungsermächtigung gemäß § 129b Abs. 1 S. 3 StGB durch das Tatgericht; kein Verfahrenshindernis durch behauptete Rechtsverstöße des ausländischen Staates, dessen politische Ordnung die Angeklagten stürzen wollen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung einer Verfolgungsermächtigung des Bundesministers der Justiz

  • rechtsportal.de

    StGB § 129b Abs. 1 S. 3
    Gerichtliche Überprüfung einer Verfolgungsermächtigung des Bundesministers der Justiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

    Auszug aus OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16
    Der Senat ist demgegenüber zwar der Ansicht, dass eine Verfolgungsermächtigung einer zumindest beschränkten Überprüfung darauf hin zugänglich sein muss, ob sie auf evidenter Willkür beruht (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 6 St 1/07).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16
    Denn solchen Mängeln kann das Tatgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung hinreichend Rechnung tragen (BGH, Urteil vom 10.03.95 - 5 StR 434/94).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16
    Auch in einem solchen Fall kommt ein Verfahrenshindernis nach dem Bundesgerichtshof indes allenfalls dann in Betracht, wenn der ausländische Staat, dessen Souveränität durch die Festnahme bzw. Entführung des Beschuldigten auf seinem Hoheitsgebiet missachtet wurde, eine Restitution des darin liegenden Völkerrechtsverstoßes in der Weise verlangt, dass der Beschuldigte dorthin zurückgeführt wird (BGH, Urteil vom 02.08.1984 - 4 StR 120/83); nur dann macht eine Kompensation des Rechtsverstoßes im Sinne der oben erläuterten Abgrenzungsformel eine Einstellung des Verfahrens erforderlich.
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