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   OLG München, 03.03.2011 - 34 SchH 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19268
OLG München, 03.03.2011 - 34 SchH 9/09 (https://dejure.org/2011,19268)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.2011 - 34 SchH 9/09 (https://dejure.org/2011,19268)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 2011 - 34 SchH 9/09 (https://dejure.org/2011,19268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 36a Abs. 3; UrhG § 36a Abs. 6
    Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren der Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle und der Festlegung der Zahl der Beisitzer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besetzung der Schlichtungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20

    Werknutzer

    Diese Vorschrift bezieht sich auf das gesamte Schiedsstellenverfahren und lässt einen etwaigen abweichenden Willen des Gesetzgebers, auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht die Kostenregelungen des Schiedsrechts (§ 1057 ZPO) anzuwenden (vgl. BT-Drucks. 14/8085, S. 20), nicht hinreichend deutlich erkennen (vgl. OLG München, ZUM 2011, 511; Haedicke/Peifer in Schricker/Loewenheim aaO § 36a UrhG Rn. 27; Wandtke/Grunert/Hollenders in Wandtke/Bullinger aaO § 36a UrhG Rn. 8).
  • OLG Köln, 26.10.2020 - 6 AR 1/20
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 36a Abs. 6 UrhG, der entsprechend auf das Schlichtungsstellenverfahren vor dem Oberlandesgericht angewandt wird (OLG München, Beschluss vom 03.03.2011 - 34 SchH 9/09, ZUM 2011, 511, 511 f.; aA: Wandtke/Grunert/Hollenders in Wandtke/Bullinger aaO § 36a Rn. 8, der wohl § 1057 ZPO anwenden möchte).
  • OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle

    Die Kosten des Bestellungsverfahrens sind so zu verteilen wie diejenigen des Schlichtungsverfahrens selbst (Senat vom 3.3.2011, 34 SchH 9/09).
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