Rechtsprechung
OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- rewis.io
Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei Verselbständigung der Abmahntätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 8 Abs. 4 UWG
Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kopfhörer-Registrierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Missbrauch bei Verselbständigung der Abmahntätigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Missbrauch bei Verselbständigung der Abmahntätigkeit
Verfahrensgang
- LG München I, 29.01.2015 - 17 HKO 12330/14
- OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 210
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
Bauheizgerät
Auszug aus OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15
Eine missbräuchliche Abmahnung ist nicht berechtigt i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (vgl. BGH GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät Tz. 13 m. w. N.). - BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
Auszug aus OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15
Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht (vgl. BGH GRUR 2012, 286 - Falsche Suchrubrik Tz. 13 m. w. N.).
- KG, 02.02.2018 - 5 U 110/16
Sittenwidrige Schädigung durch rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche …
Dem Urteil des OLG München vom 3. September 2015, 29 U 721/15 (= GRUR-RR 2016, 210), ist zu entnehmen, dass das Amtsgericht Meißen dem hiesigen Beklagten zu 1) mit Beschluss vom 7. Januar 2013, 103 C 597/12, Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung gewährt und ihm den Beklagten zu 3) beigeordnet hat.Dies lässt sich jedoch mit seinem früheren Vorbringen nicht vereinbaren, das Vorgehen gegen neue Wettbewerbsverstöße habe aus Zahlungseingängen aus der Abmahntätigkeit finanziert werden sollen, dementsprechend habe er den Beklagten zu 1) von der Verfolgung von Verstößen abgehalten, wenn keine Mittel auf dem von ihm geführten Fremdgeldkonto vorhanden gewesen seien (vgl. auch OLG München GRUR-RR 2016, 210, sowie Anlage K 9 zur Klageschrift).
- AG München, 31.05.2019 - 142 C 20151/18
Sittenwidrigkeit, Berufung, Verfahren, Mitbewerber, Kostenerstattungsanspruch, …
Der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertrat einen Mitbewerber der Klägerin, ..., der Hersteller und Vertreiber von Kopfhörern der Marke ... war, in den Jahren 2013 bis 2015 in mindestens 195 Vorgängen, u.a. in einem Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 29 U 721/15 In diesem Verfahren nahm der Mitbewerber der Klägerin ..., vertreten durch den Beklagten, eine von der Klägerin belieferten Einzelhändlerin auf Unterlassung und Zahlung nach den Vorschriften des UWG in Anspruch.Das Oberlandesgericht München hob im Urteil vom 03.09.2015, Aktenzeichen 29 U 721/15, das Urteil des Landgerichts München I auf und wies die Klage ab, da es auf ein missbräuchliches Vorgehen des Mitbewerbers ... nach § 8 Abs. 4 UWG erkannte.
Das Oberlandesgericht München stellte in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 03.09.2015, Aktenzeichen 29 U 721/15, unter anderem fest, dass der Mitbewerber ... nach dem Sach- und Streitstand im Berufungsverfahren, nicht über eine hinreichende finanzielle Ausstattung verfügt, um den Umfang der Rechtsverfolgung angemessen erscheinen zu lassen.
- LG München I, 31.01.2017 - 33 O 20356/15
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung von Handelsvertretern des selben Unternehmens
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind allerdings nicht berechtigt im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 UWG und begründen keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 210 - Rechtsverfolgung mit Fremdgeldkonto unter Verweis auf BGH GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät).Die Abmahntätigkeit der Klägerin steht damit in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrer gewerblichen Tätigkeit; dies begründet den Vorwurf des Missbrauchs im Sinne des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 210 - Rechtsverfolgung mit Fremdgeldkonto).