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   OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05   

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https://dejure.org/2005,9833
OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05 (https://dejure.org/2005,9833)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2005 - 32 Wx 109/05 (https://dejure.org/2005,9833)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2005 - 32 Wx 109/05 (https://dejure.org/2005,9833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 44 Abs. 1
    Zustimmung zur Lastenfreistellung ist gegenstandsgleich mit Grundstückskaufvertretung (Divergenzvorlagen an BGH)

  • Judicialis

    KostO § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 44 Abs. 1
    Geschäftswert bei gleichzeitiger Beurkundung von Kaufvertrag und Zustimmung zu Lastenfreistellung - Maßgeblichkeit des Kaufpreises - Vorlagebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG und des OLG München im Jahr 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Geschäftswertes für die Beurkundung eines Kaufvertrages mit Lastenfreistellung; Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof (BGH)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.11.1987 - 1 W 2414/87
    Auszug aus OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05
    Bei der der Bestimmung des Geschäftswertes ist für die Beurkundung eines Kaufvertrages mit gleichzeitiger Beurkundung einer Zustimmung zu einer Lastenfreistellung nur der Kaufpreis nach § 44 Abs. 1 KostO maßgeblich (im Anschluss an OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, wonach für die Berechnung der Gebühren des Notars in Fällen der vorliegenden Art allein der Kaufpreis maßgebend ist und der höhere Gesamtnennwert der vom Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zu löschenden Grundpfandrechte für die Berechnung der Gebühren aufgrund der Vorschrift des § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht in Betracht kommt, wenn Kaufvertrag und Löschungsanträge des Verkäufers zusammen beurkundet werden (OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).

  • OLG Rostock, 10.09.2002 - 1 W 12/02
    Auszug aus OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05
    Wegen der Abweichenden Auffassung des OLG Rostock (JurBüro 2003, 36) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Der Senat sieht sich an dieser Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 10. September 2002, Az: 1 W 12/02 = JurBüro 2003, 36 ) gehindert, in dem ausgeführt wurde: Der nach § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO maßgebende Wert sei der Nennbetrag der der Grundpfandrechte, nicht der Kaufpreis.

  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 2/64

    Anfechtungsberechtigung im Fall eines nach der BNotO (Bundesnotarordnung)

    Auszug aus OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05
    Bei der der Bestimmung des Geschäftswertes ist für die Beurkundung eines Kaufvertrages mit gleichzeitiger Beurkundung einer Zustimmung zu einer Lastenfreistellung nur der Kaufpreis nach § 44 Abs. 1 KostO maßgeblich (im Anschluss an OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, wonach für die Berechnung der Gebühren des Notars in Fällen der vorliegenden Art allein der Kaufpreis maßgebend ist und der höhere Gesamtnennwert der vom Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zu löschenden Grundpfandrechte für die Berechnung der Gebühren aufgrund der Vorschrift des § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht in Betracht kommt, wenn Kaufvertrag und Löschungsanträge des Verkäufers zusammen beurkundet werden (OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).

  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05
    Nach Änderung des § 156 KostO durch Gesetz vom 27.07.2001 findet die Divergenzvorlage auch bei Beschlüssen nach § 156 KostO statt, da § 156 Abs. 4 Satz 4 in vollem Umfange auf das FGG verweist (BGH NotBZ 2005, 289).
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