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   OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15   

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https://dejure.org/2016,1163
OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15 (https://dejure.org/2016,1163)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15 (https://dejure.org/2016,1163)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 34 Wx 396/15 (https://dejure.org/2016,1163)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 4 S. 1, 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 10 Abs. 2 u. 3
    Bezugnahme auf einen nicht mit dem Aufteilungsplan identischen Lageplan zur räumlichen Bezeichnung eines Sondernutzungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung einer zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche in der Teilungserklärung; Wirksamkeit abweichender Vereinbarungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondernutzungsrechtszuweisung kann vom amtlichen Aufteilungsplan abweichen; §§ 1 Abs. 5, 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 1 Abs. 5, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, §§ 8, 13 Abs. 2 Satz 1
    Eintragung eines Sondernutzungsrechts unter Bezugnahme auf vom Aufteilungsplan abweichenden Lageplan

  • rewis.io

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines Sondernutzungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung einer zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche in der Teilungserklärung; Wirksamkeit abweichender Vereinbarungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bezeichnung einer zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht kann sich auch aus Lageplan ergeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gegenstand eines Sondernutzungsrechts muss zweifelsfrei bezeichnet sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegenstand eines Sondernutzungsrechts muss zweifelsfrei bezeichnet sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht auch an aufteilungsplanwidrigem Raum möglich! (IMR 2016, 215)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 4/99

    Schadensersatz: Voraussetzung wegen gesundheitlicher Schäden durch eine

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    In dem Bauträgervertrag für die Wohnung Nr. 1 - andere liegen dem Senat nicht vor - findet sich eine entsprechende, nach außen hin - gegenüber dem Grundbuchamt - unbeschränkte, nicht offensichtlich unwirksame (BayObLG OLG-Report 2003, 149) Abänderungsvollmacht (§ 11 Nr. 2 a) mit internen Bindungen ("...soweit das Vertragsobjekt nicht wesentlich nachteilig berührt wird und dessen jeweiligem Eigentümer keine wesentlichen zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden ..."), die nicht offensichtlich überschritten sind (siehe dazu Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Soweit teilweise vertreten wird, der Aufteilungsplan treffe auch die Standortbestimmung des Gebäudes selbst (OLG Hamm Rpfleger 1976, 317/319; offen gelassen in BayObLG Rpfleger 1993, 398/399), trifft das jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht zu (Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl.§ 1 Rn. 8; Demharter Rpfleger 1983, 133/135).
  • OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    In dem Bauträgervertrag für die Wohnung Nr. 1 - andere liegen dem Senat nicht vor - findet sich eine entsprechende, nach außen hin - gegenüber dem Grundbuchamt - unbeschränkte, nicht offensichtlich unwirksame (BayObLG OLG-Report 2003, 149) Abänderungsvollmacht (§ 11 Nr. 2 a) mit internen Bindungen ("...soweit das Vertragsobjekt nicht wesentlich nachteilig berührt wird und dessen jeweiligem Eigentümer keine wesentlichen zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden ..."), die nicht offensichtlich überschritten sind (siehe dazu Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Dabei genügt es, dass der Ausübungsbereich unter Heranziehung der örtlichen Verhältnisse (vgl. BayObLGZ 1985, 204/207; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 13 Rn. 42) bestimmbar ist; zur Bezeichnung der betroffenen (Grundstücks-)Fläche kann dann auf einen Plan Bezug genommen werden.
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    a) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu benutzen (BGH vom 10.5.2012, V ZB 279/11 juris Rn. 11; NJW 1979, 548; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Aufl. § 13 Rn. 29).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 279/11

    Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit: Zuordnung eines

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    a) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu benutzen (BGH vom 10.5.2012, V ZB 279/11 juris Rn. 11; NJW 1979, 548; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Aufl. § 13 Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77

    Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Stand sie nach dem Aufteilungsplan als Fläche außerhalb des Gebäudes im Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG, § 905 Satz 1 BGB), so erfährt deren rechtliche Zuordnung durch die Einbeziehung in das Gebäude hier keine Veränderung (ebenso für die Außenmauer: § 5 Abs. 2 WEG; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 3 Rn. 104; siehe auch OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

    Es ist dabei anerkannt, dass zur Bezeichnung der von einem Sondernutzungsrecht betroffenen (Grundstücks-)Flächen auch auf einen Plan Bezug genommen werden kann, der nicht der Aufteilungsplan ist (OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15 -, juris Rn. 19).
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