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   OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16   

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https://dejure.org/2016,17104
OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16 (https://dejure.org/2016,17104)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2016 - 34 Wx 119/16 (https://dejure.org/2016,17104)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 34 Wx 119/16 (https://dejure.org/2016,17104)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1008, 1010; GBO §§ 3 Abs. 1, 4 u. 5, 22, 53
    Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung von Stapelparkerstellplätzen im Erwerbsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlautbarung der Eigentumsverhältnisse an Doppelparkern im Wohnungsgrundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1008, 1010; GBO § 3 Abs. 1, 4 und 5, § 22 Abs. 1, § 53
    Keine Grundbuchberichtigung bei kaufvertraglicher Verwechslung der Nummern von grundbuchrechtlich als selbständiges Teileigentum behandelten Stapelparkplätzen

  • rewis.io

    Grundbuchrechtliche Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlautbarung der Eigentumsverhältnisse an Doppelparkern im Wohnungsgrundbuch

  • rechtsportal.de

    Verlautbarung der Eigentumsverhältnisse an Doppelparkern im Wohnungsgrundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staplerparkernummern verwechselt: Keine Grundbuchberichtigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung zweier Stapelparkerstellplätze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2017, 79
  • FGPrax 2016, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 76/94

    Selbstständige Buchung der Miteigentumsanteile an einem Teileigentum auf

    Auszug aus OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
    Unbeschränkt wiederum zulässig ist die Beschwerde (vgl. § 71 Abs. 1 GBO), soweit es das Grundbuchamt abgelehnt hat, für den Duplexparker der Beteiligten ein gesondertes Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen (vgl. BayObLGZ 1980, 185; BayObLG vom 4.8.1994, 2 Z BR 76/94; insoweit nicht abgedruckt in MittBayNot 1994, 538; OLG Düsseldorf Rpfleger 1970, 394; Demharter § 125 Rn. 2).

    bb) Zulässig ist es indessen, die Miteigentumsanteile nach § 3 Abs. 4 und Abs. 5 GBO in die Grundbücher derjenigen Wohnungen einzutragen, denen die Parker jeweils zugeordnet sind (BayObLGZ 1994, 221; vgl. Waldner in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 3 Rn. 33; Frank MittBayNot 1994, 512/514).

    Demnach ist es theoretisch nicht ausgeschlossen, die beiden Hälfteanteile am Parker jeweils auf dem Grundbuchblatt des zugehörigen Wohnungseigentums zu buchen, also einen der beiden Häfteanteile auf dem Grundbuchblatt für das der Beteiligten gehörende Wohnungseigentum Nr. 28. Unzulässig wäre es allerdings, das Teileigentumsgrundbuch hinsichtlich des weiteren Miteigentumsanteils beizubehalten (BayObLGZ 1994, 221); eine Misch-Buchung ist nämlich ausgeschlossen (Waldner in Bauer/von Oefele § 3 Rn. 33; Frank MittBayNot 1994, 512/515).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Auszug aus OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
    Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, die fehlerfreie Entscheidung durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44; Demharter § 77 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 26/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Verfahren der

    Auszug aus OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
    Soweit allerdings eine materiell "andere" Eintragung im Grundbuch begehrt wird, nämlich anstelle eines - wie die Beteiligte meint - ihr im Grundbuch zugeordneten Stellplatzes Nr. 65 die Zuordnung des Stellplatzes Nr. 66, kann sie dieses Ziel im Rechtsmittelverfahren nur mit der beschränkten Beschwerde nach § 71 Abs. 2 GBO verfolgen (OLG Hamm FGPrax 2012, 54; Hügel/Kramer § 71 Rn. 150 m. w. N.), nämlich einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs einzutragen oder bei Unzulässigkeit der Eintragung nach ihrem Inhalt diese zu löschen (§ 53 Abs. 1 GBO).
  • BayObLG, 30.06.1980 - BReg. 2 Z 36/80

    Anlegung eines Grundbuchblatts für in der BRD gelegenes Grundstück

    Auszug aus OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
    Unbeschränkt wiederum zulässig ist die Beschwerde (vgl. § 71 Abs. 1 GBO), soweit es das Grundbuchamt abgelehnt hat, für den Duplexparker der Beteiligten ein gesondertes Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen (vgl. BayObLGZ 1980, 185; BayObLG vom 4.8.1994, 2 Z BR 76/94; insoweit nicht abgedruckt in MittBayNot 1994, 538; OLG Düsseldorf Rpfleger 1970, 394; Demharter § 125 Rn. 2).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16

    Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.

    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (Kammer NJW 2015, 2592; NZM 2017, 80 [OLG München 04.07.2016 - 34 Wx 119/16] ; Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12 unveröffentlicht) besteht der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas für den Zeitraum 2009 bis 2013 nicht gegen den Beklagten.
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