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   OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15   

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https://dejure.org/2017,22784
OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 (https://dejure.org/2017,22784)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 (https://dejure.org/2017,22784)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 31 Wx 211/15 (https://dejure.org/2017,22784)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 81 Abs. 1 S. 3, 83, 2229 Abs. 4, 2255, 2258 Abs. 1, 2065 Abs. 2; GNotKG §§ 36, 40, 61; FamFG §§ 59 Abs. 1, 84; KostO §§ 30, 49 Abs. 2, 107 Abs. 2, 108, 109, 131; RVG § 33 Abs. 1
    Zur Beschwerdeberechtigung im Erbscheinserteilungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit der Einsetzung einer noch zu errichtenden rechtsfähigen Stiftung als Erbin; Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

  • rewis.io

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 230
  • FamRZ 2017, 1967
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    aa) Im Rahmen der Auslegung von Testamenten ist regelmäßig anzunehmen, dass die Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt, wenn sie praktisch ihr ganzes Vermögen an die bedachten Personen aufgeteilt hat, da nicht angenommen werden kann, dass sie überhaupt keinen Erben berufen wollte (BayObLG NJW-RR 1997, 517; 2001, 656/657; FamRZ 2005, 1202/1203 m.w.N.).

    Auch die Zuwendung eines Gegenstandes kann Erbeinsetzung sein, wenn entweder der Nachlass dadurch erschöpft wird (BayObLGZ 1966, 408) oder wenn sein objektiver Wert das übrige Vermögen so erheblich übertrifft, dass die Erblasserin ihn offensichtlich als wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836), was z.B. dann der Fall ist, wenn eine Immobilie wie ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung des Erblassers einen Hauptnachlassgegenstand bildet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; NJW-RR 2000, 1174).

    Auszugehen ist dabei von den Vorstellungen, die die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenständen hatte (BGH FamRZ 1972, 563; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; 1997, 517; Czubayko in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage § 2087 BGB Rn. 10 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2015 - 14 Wx 56/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Für die Bestimmung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren, in dem sich Miterben gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins wenden, ist das wirtschaftliche Interesse der (jeweiligen) Beschwerdeführer am Erfolg ihres Rechtsmittels maßgebend, nicht jedoch der Gesamtwert des Nachlasses (gegen OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304).

    Die Gegenansicht, die stets auf den Wert des Erbscheins abstellt, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet, (OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304), überzeugt nicht.

  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Für die Bestimmung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren, in dem sich Miterben gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins wenden, ist das wirtschaftliche Interesse der (jeweiligen) Beschwerdeführer am Erfolg ihres Rechtsmittels maßgebend, nicht jedoch der Gesamtwert des Nachlasses (gegen OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304).

    Die Gegenansicht, die stets auf den Wert des Erbscheins abstellt, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet, (OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304), überzeugt nicht.

  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Im Erbscheinserteilungsverfahren erfordert die Beschwerdeberechtigung den schlüssigen Vortrag einer Beeinträchtigung des (behaupteten) Erbrechts des Beschwerdeführers (im Anschluss an BGH FGPrax 2012, 169).

    In solch einem Fall genügt zur Bejahung der Beschwerdeberechtigung die Behauptung einer Rechtsbeeinträchtigung durch den Beschwerdeführer und die Feststellung des Gerichts, dass die Beeinträchtigung möglich, d.h. nicht ausgeschlossen ist (vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Auflage § 59 Rn. 20 f.), bzw. der schlüssige Vortrag einer Rechtsbeeinträchtigung (BGH FGPrax 2012, 169 ; vgl. auch vgl. RGZ 29, 371 (373 f.); BGHZ 124, 237 ).

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Die ergänzende Testamentsauslegung stellt vielmehr eine Weiterentwicklung der im Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprechend der in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Andeutungstheorie (vgl. nur BGH NJW 1981, 1737) in der Urkunde zum Ausdruck gekommenen Willensrichtung des Erblassers dar.

    Ein Wille des Erblassers, für den sich im Testament kein Anhaltspunkt findet, ist nicht formgültig geäußert und insofern auch unbeachtlich (BGH NJW 1981, 1737).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Führt diese zu einem eindeutigen Ergebnis, ist für die Anwendung der gesetzlichen Regel kein Raum (BGH FamRZ 1972, 561; BayObLG …

    Ebenso kann die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen und nicht als Anordnung eines Vermächtnisses auszulegen sein (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149; BayObLG FamRZ 2005, 310).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Insbesondere stehen die vom Senat angewandten Grundsätze entgegen der Meinung der Beschwerdeführer zu 4, 8 und 9 nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 08.12.1982 - IV a ZR 94/81 (BGHZ 86, 41).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Insofern teilt der Senat im Ergebnis die Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 2016, 415), des OLG Hamm (FGPrax 2015, 277) sowie des OLG Dresden (Beschluss v. 19.1.2016 - 17 W 1275/15; zitiert nach juris).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Demgemäß ist es allgemein anerkannt, dass die Errichtung und der Inhalt eines Testaments insbesondere durch eine Durchschrift, einer Abschrift oder durch eine Ablichtung nachgewiesen werden kann (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1993, 1157; 1992, 1359 m.w.N.; NK-Erbrecht/Beck/Kroiß 4. Auflage § 2247 Rn. 59).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Auszug aus OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
    Insofern teilt der Senat im Ergebnis die Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 2016, 415), des OLG Hamm (FGPrax 2015, 277) sowie des OLG Dresden (Beschluss v. 19.1.2016 - 17 W 1275/15; zitiert nach juris).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • RG, 11.03.1892 - III 288/91

    Gerichtsstand.

  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

  • OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12

    Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 192/80

    Fertigstellung eines Werks durch einen anderen Unternehmer nach Kündigung des

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass sich der Beschwerdewert in Fällen wie dem vorliegenden nach der vom Beschwerdeführer beanspruchten Erbquote und nicht nach dem Wert des gesamten Nachlasses bestimmt (Senat, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 W 83/15; Beschluss vom 4. September 2017 - 5 W 24/17; ebenso OLG Hamm, FGPrax 2015, 277; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 1879; OLG München, FamRZ 2017, 1967).
  • OLG München, 07.04.2021 - 31 Wx 108/21

    Zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei Überleben eines

    Zwar ist grundsätzlich stets das Original zu eröffnen, aus dem Grundsatz, dass die Erbfolge aber auch aus nicht vorhandenen Originalurkunden, sondern aus nur noch in Kopie vorhandenen Testamenten festgestellt werden kann (vgl. OLG München ZEV 2017, 634) folgt aber, dass in einem solchen Fall konsequenterweise auch die Kopie zu eröffnen ist (vgl. Burandt/Rojahn/Gierl, a.a.O., § 348 Rn. 2; Keidel/Zimmermann, 20. Aufl. FamFG, § 348 Rn. 15; a.A. MüKoFamFG/Muscheler, 3. Aufl. FamFG § 348 Rn. 12; Firsching/Graf/Krätzschel, a.a.O. Rn. 34).
  • KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18

    Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Die Wertfestsetzung auf die Hälfte des um die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten bereinigten Nachlasswert (§ 40 Abs. 1 S. 1 und 2 GNotKG) folgt aus §§ 61 Abs. 1 und 2, 36, 40 Abs. 1 und 2 GNotKG und der Wertangabe in der Erbscheinverhandlung (vgl. OLG München, ErbR 2017, 576 - 578, zitiert nach juris, dort Rdz. 69/72 ff).
  • VG Ansbach, 16.03.2021 - AN 10 K 19.00766

    Anerkennung einer Stiftung von Todes wegen

    Zudem wurde auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 4. Juli 2017 (Az. 31 Wx 211/15) verwiesen.

    Die ergänzende Testamentsauslegung stellt eine Weiterentwicklung der im Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprechend der in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Andeutungstheorie (vgl. OLG München, B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris Rn. 28 mit Verweis auf BGH, NJW 1981, 1737) in der Urkunde zum Ausdruck gekommenen Willensrichtung des Erblassers dar.

    Durch die ergänzende Testamentsauslegung darf aber kein Wille in das Testament hineingetragen werden, der darin nicht wenigstens andeutungsweise ausgedrückt ist (OLG München, B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris Rn. 28 m.w.N.; Weidlich, in: Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 2084 Rn. 9 m.w.N.).

    Darin liegt auch der Unterschied zu dem vom Klägerbevollmächtigten angeführten Fall des Oberlandesgerichtes München (B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris).

  • VG Ansbach, 16.03.2021 - AN 10 K 19.766
    Zudem wurde auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 4. Juli 2017 (Az. 31 Wx 211/15) verwiesen.

    Die ergänzende Testamentsauslegung stellt eine Weiterentwicklung der im Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprechend der in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Andeutungstheorie (vgl. OLG München, B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris Rn. 28 mit Verweis auf BGH, NJW 1981, 1737) in der Urkunde zum Ausdruck gekommenen Willensrichtung des Erblassers dar.

    Durch die ergänzende Testamentsauslegung darf aber kein Wille in das Testament hineingetragen werden, der darin nicht wenigstens andeutungsweise ausgedrückt ist (OLG München, B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris Rn. 28 m.w.N.; Weidlich, in: Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 2084 Rn. 9 m.w.N.).

    Darin liegt auch der Unterschied zu dem vom Klägerbevollmächtigten angeführten Fall des Oberlandesgerichtes München (B.v. 4.7.2017 - 31 Wx 211/15 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16

    Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen

    In solch einem Fall genügt zur Bejahung der Beschwerdeberechtigung die Behauptung einer Rechtsbeeinträchtigung durch den Beschwerdeführer und die Feststellung des Gerichts, dass die Beeinträchtigung möglich, d.h. nicht ausgeschlossen ist (OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 31 Wx 211/15, BeckRS 2017, 115617 m.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 W 30/20

    Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei

    Auch bei inhaltlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen kann ein Widerspruch dann bestehen, wenn nach dem Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll, weil der Erblasser mit ihr die Erbfolge abschließend regeln wollte (BGH, Urteil vom 07.11.1984 - IVa ZR 77/83 - NJW 1985, 969; Senat, Beschluss vom 18.07.1991 - 5 W 16/91 - FamRZ 1992, 109; BayOBLG, FamRZ 2005, 310; OLG München, FamRZ 2017, 1967 und FamRZ 2011, 403).
  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Dieser entspricht dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers am Erfolg seines Rechtsmittels und entspricht dem Wert der von ihm verfolgten eigenen Rechtsposition (OLG München ZEV 2017, 634 ).
  • OLG München, 13.08.2018 - 31 Wx 49/17

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierfür gegebenenfalls vorab erforderliche Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG München ZEV 2017, 634) wird dem Nachlassgericht übertragen.
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des

    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

  • OLG München, 12.02.2019 - 31 Wx 108/19

    Nachlassbeschwerde- Anspruch auf eine Anordnung des Erblassers in einem Testament

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