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   OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09   

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https://dejure.org/2009,4299
OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09 (https://dejure.org/2009,4299)
OLG München, Entscheidung vom 04.11.2009 - 7 A 2/09 (https://dejure.org/2009,4299)
OLG München, Entscheidung vom 04. November 2009 - 7 A 2/09 (https://dejure.org/2009,4299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH: Vorrangiges Interesse des Antragstellers auf Handelsregistereintragung des Formwechsels; Fristberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Anbringung eines Freigabeantrags

  • Betriebs-Berater

    ARUG - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Freigabeantrag und Erhebung der Anfechtungsklage

  • Judicialis

    ARUG Art. 4 Nr. 2; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG § 198 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Anbringung eines Freigabeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ARUG Art. 4 Nr. 2; UmwG § 198 Abs. 3, § 16 Abs. 3; AktG § 124
    Freigabeantrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Gesellschaft von Anfechtungsklage

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erste OLG-Entscheidung zum neuen Freigabeverfahren nach ARUG

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 84
  • BB 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09
    Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2000 (II ZR 1/99) sei eine andere Beurteilung geboten.

    Insbesondere hat sich der BGH in der von der Antragstellerin hervorgehobenen Entscheidung (Urteil vom 18.12.2000, II ZR 1/99) auch mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Umstand zu bewerten ist, wenn ein Umwandlungsbeschluss ein zu hohes Angebot enthält.

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09
    Wegen der Wirkungen des § 248 AktG geht der Bundesgerichtshof für die aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen von dem so genannten eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff aus (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2002, II ZR 286/01).
  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09
    Nur wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhaltes und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG Hamm NZG 2005, 879, OLG München vom 03.09.2008, 7 W 1432/08), ist von einer offensichtlichen Unbegründetheit auszugehen.
  • LG Duisburg, 04.02.1999 - 44 O 3/99
    Auszug aus OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09
    Soweit teilweise eine leichte Erkennbarkeit bei einer mehr oder minder kursorischen Prüfung des Sachverhalts für maßgeblich erachtet wird (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NZG 2003, 731, 732; Landgericht Duisburg NZG 1999, 564), folgt der Senat dem nicht.
  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58

    Genossenschaft. Vertreterversammlung

    Auszug aus OLG München, 04.11.2009 - 7 A 2/09
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.05.1960 (II ZR 89/58, Rz. 17 - 19, NJW 1960, 1447) brauchen die klagebegründenden Tatsachen innerhalb der Anfechtungsfrist nur in ihrem wesentlichen tatsächlichen Kern in den Rechtsstreit eingeführt zu werden.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09

    Erreichung des Aktienquorums

    Neues Verfahrensrecht ist nach den Grundsätzen intertemporalen Zivilprozessrechts (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, Einl. Rz.104) immer jeweils unmittelbar anzuwenden (ständige BGH-Rechtsprechung: vgl. BGHZ 172, 136 Rz.25 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn nicht eine Überleitungsvorschrift anderes regelt (so auch schon Senat 5 Sch 1/09 S.4, ebenso im Ergebnis OLG München ZIP 2010, 84, Rz.16 bei juris) oder abgeschlossene Prozesslagen und abgeschlossenen Prozesshandlungen betroffen sind (BGH wie vor; Zöller /Vollkommer, wie vor).

    So hat auch das OLG München das Zuwarten mit dem Freigabeantrag nur im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt (OLG München ZIP 2010, 84 - Rz. 28 bei juris).

    Denn im Rahmen des Freigabeverfahrens erfolgt keine Zusammenrechnung des Quorums, wie der Senat bereits in der Sache 5 Sch 2/09 entsprechend der allgemeinen Ansicht in der Fachliteratur entschieden hat (vgl. Herrler/Reymann DNotZ 2009, 815, 824; Leuering NJW-Spezial 2009, 543; Simon in KK zum UmwG, 2009, § 16 Rz.104; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 4. Aufl. 2010, § 16 Rz.41b; Regierungsbegründung zitiert nach Wicke, wie oben, S.442; offengelassen in OLG München ZIP 2010, 84 Rz. 23, 24; unerreichtes Quorum als Aussetzungsgrund: Stellungnahme Rechtsausschuss, zit. nach Wicke, S. 447).

    Das Vollzugsinteresse der Antragstellerin ist mit Zeitablauf nicht geringer geworden, wie das OLG München am 4.11.2009 (BB 2010, 340) für die Freigabe eines Umwandlungsbeschluss aber gemeint hat.

  • OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 AktG 1970/17

    Sacheinlage - Grundkapital der Gesellschaft

    Selbst wenn man, etwa im Rahmen der Prüfung des vorrangigen Vollzugsinteresses (vgl. § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG), zudem fordern würde, dass der Antrag auf Freigabe in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung der Anfechtungsklage gestellt wird, und insoweit von einem Zeitraum von 3 Monaten ab Kenntnis des Antragstellers von der Erhebung einer Anfechtungsklage ausgeht (vgl. OLG München, AG 2010, 170), wäre diese Frist im Streitfall jedenfalls gewahrt.
  • KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Ob die dagegen angeführten Argumente des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 4. November 2009 - 7 A 2/09 -, Rn. 22 ff., juris), wonach eine gegenseitige Zurechnung des Klagevorbringens jedes einzelnen Anfechtungsklägers unabhängig von deren Quoren aufgrund des besonderen Streitgegenstandbegriffs der aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen auch im Freigabeverfahren geboten sei, überzeugen, kann offen bleiben.
  • OLG München, 06.07.2011 - 7 AktG 1/11

    Freigabeverfahren betreffend die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses:

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 04.11.2009 (Az: 7 A 2/09) die Frage, ob nur der Sachvortrag der Aktionäre aus den Anfechtungsverfahren zu berücksichtigen ist, die das Mindestquorum erfüllen, umfassend problematisiert und die jeweiligen Argumente dargestellt.

    Soweit teilweise eine leichte Erkennbarkeit bei einer mehr oder minder kursorischen Prüfung des Sachverhalts für maßgeblich erachtet wird (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NZG 2003, 731; Landgericht Duisburg NZG 1999, 564), folgt der Senat dem nicht (vgl. Entscheidungen des Senats vom 04.11.2009 Az: 7 A 2/09; vom 12.11.2008 Az: 7 W 1775/08, vom 03.09.2008 Az: 7 W 1432/08).

  • OLG München, 14.12.2011 - 7 AktG 3/11

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen

    Nur wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhalts und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG Hamm MZG 2005, 879 OLG München vom 16.11.2005, 23 W 2384/05 OLG München vom 4.11.2009, Az. 7 A 2/09), ist von einer offensichtlichen Unbegründetheit auszugehen.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 5 Sch 4/10

    Freigabeverfahren: Allein die Kosten weiterer Hauptversammlungen begründen kein

    Ob die Antragsgegner im Freigabeverfahren notwendige Streitgenossen sind (zweifelnd OLG München, Beschluss vom 04.11.2009, 7 A 2/09, AG 2010, 170, zit. nach juris, Rn. 23) kann dahin stehen.
  • KG, 12.03.2010 - 14 AktG 1/09

    Freigabeverfahren: Frist für einen Freigabeantrag; Vorrangigkeit des Interesses

    Selbst wenn man annehmen wollte, das besondere gerichtliche Beschleunigungsgebot des § 246 a Abs. 3 Satz 5 AktG gebiete es, dass auch der Antragsteller durch seine Verfahrensweise gleichermaßen seinem Interesse an einer zügigen Durchführung der Freigabe Rechnung trägt und damit seinen Antrag binnen der gleichen Frist ab Kenntnis der Anfechtungsklage stellt (so OLG München, ZIP 2010, 84), hätte die Antragsstellerin dem vorliegend genüge getan.
  • OLG Saarbrücken, 07.12.2010 - 4 U AktG 476/10

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung einer

    Ist eine abweichende rechtliche Würdigung der Erfolgsaussichten der Klage zumindest vertretbar, so scheidet nach dieser Rechtsauffassung eine Beschlussfeststellung aus (OLG München, ZIP 2010, 84).
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